# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S44 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 44 Verhandlungen der ſechzehnten Verſammlung Apoſteln die Hände frei zu machen, ſich recht ungeſtört und unbehindert dem Hauptſtück des Predigtamtes widmen zu können, ward das Hülfsamt der Diakonen eingerichtet. Die chriſtliche Gemeinde hat nicht zwei Befehle, den einen: „Predigt das Evangelium“; den andern: „Macht Kirchen⸗ ordnungen“; ſondern den einen Befehl: „Predigt das Evangelium, macht zu Jüngern alle Völker, indem ihr ſie taufet und halten lehret alles, was ich euch befohlen habe.“ Und wo die Gemeinde Kirchenordnungen aufrichtet, thut ſie das in dem Sinne und mit dem Intereſſe, daß ſie eben ihren Hauptzweck, zu dem ſie da iſt, erfüllen, der Hauptaufgabe, die ihr geſtellt iſt, nachkommen könne. Die Einrichtungen, die die Gemeinde trifft, ſollen dem dienen, daß das Evangelium in ihrer Mitte im Schwange gehen, daß die Schlüſſelgewalt recht gehandhabt werden möge, daß die Hirten und Lehrer der Gemeinde recht ihres Amtes warten können, daß auch die Auf⸗ gabe der Gemeinde nach außen hin recht und fleißig erfüllt werden möge. Dem ſollen die Ordnungen dienen, die die Gemeinde nach freiem Ermeſſen ſtiftet und aufrecht hält. Da kann es ja ſein, daß eine Ordnung zu einer Zeit dieſem Zwecke diente, daß dann aber eine andere Zeit kommt, da dieſe Ordnung dieſem Zwecke überhaupt nicht mehr dient und ſogar hinderlich iſt. Es konnte mit gutem Fug in einer Gemeindeordnung aus alten Tagen ſtehen: „In der Kirche dieſer Gemeinde ſoll nur in deutſcher Sprache gepredigt wer⸗ den.“ Das hat man ſeiner Zeit zur Sicherſtellung der Gemeinde für nöthig und erſprießlich gehalten, damit nicht in einigen Jahren ein neues Pre⸗ digtamt aufkäme. Die Zeiten aber haben ſich geändert. Da ſind junge Leute, die nicht mehr recht deutſch verſtehen. Heirathen ſind vorgekommen, durch welche nun Familien entſtanden ſind, in denen der eine Theil deutſch geweſen, aber nun engliſch geworden iſt; denn in der Regel zieht der eng⸗ liſche Theil die Familie in der Sprache nach ſich. Da ſieht man denn, daß ein Element inmitten der Gemeinde erwachſen iſt, dem auch das geboten werden ſollte, wozu die Gemeinde da iſt, nämlich Predigt des Evangeliums. Da iſt es ganz recht, wenn die Gemeinde jenen Paragraphen ändert oder ganz ſtreicht und dem Paſtor die Hand frei macht. Es mag eine Zeit ge⸗ geben haben, da die Gemeinde ganz mit Recht ihrer Verhältniſſe wegen dem Paſtor in ſeinen Beruf die Verpflichtung geſetzt hat, ſo und ſo viele Tage Schule zu halten; aber es mag die Zeit gekommen ſein, da wäre dies ver⸗ kehrt: die Gemeinde wird groß, die Kinderzahl vergrößert ſich, und wenn ſich der Paſtor dann der Schule widmen müßte, würde es zum Nachtheil der Gemeinde geſchehen. Da iſt es recht, dieſe Beſtimmung aus ſeinem Berufe herauszunehmen und einen Lehrer zu berufen, der ſich dieſes Theiles der Heerde beſonders annehmen ſoll. Aber es kann auch umgekehrt gehen; eine Gemeinde kann zurückgegangen ſein an Gliederzahl und an Zahl der Schulkinder. Es kann dahin gekommen ſein, daß die Gemeinde einen Lehrer nicht erhalten kann, oder daß der Paſtor die wenigen Kinder recht gut ſelber unterrichten kann. Da kann man nicht ſagen, die Gemeinde ver⸗