# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1896. 39 ſolche freie Anordnungen oder Maßregeln als ſündlich hinſtellt und be⸗ handelt. Wer das, was Gott frei gelaſſen hat, zur Sünde macht, der ſün⸗ digt ebenſo wie der, welcher es zur Gewiſſenspflicht macht; und wer die eine oder die andre dieſer Sünden als berechtigt anerkennt und gelten läßt, ſündigt ebenfalls. Was hier geſagt iſt, gilt auch in gewiſſem Sinne von den ſogenannten Bekenntnißceremonien. Es kommt allerdings vor, daß ein Mittel⸗ ding durch hinzutretende Umſtände dem freien Gebrauch entrückt wird, ob⸗ ſchon es an ſich ein Mittelding bleibt, nicht aufhört, für ſich ſelbſt ein Mittelding zu ſein. Es treten eben Verhältniſſe ein, daß wir gewiſſens⸗ halber ein freies Mittelding nicht frei gebrauchen können. Das Bekenntniß ſagt: „Wann ſolche Dinge unter dem Titel und Schein der äußerlichen Mitteldinge fürgegeben werden, welche, ob ihnen gleich eine andere Farbe angeſtrichen würde, dennoch im Grunde wider Gottes Wort ſind, daß die⸗ ſelbige nicht als freie Mitteldinge gehalten, ſondern als von Gott verbotene Dinge gemieden ſollen werden.“ Das ſind Dinge, die nicht Mitteldinge ſind, ſondern nur für Mitteldinge ausgegeben werden. Das Bekenntniß fährt dann fort: „Demnach gläuben, lehren und bekennen wir, daß die Gemeine Gottes iedes Orts und ieder Zeit derſelbigen Ge⸗ legenheit nach, guten Fug, Gewalt und Macht habe, dieſelbige ohne Leichtfertigkeit und Aergerniß, ordentlicher und gebührlicher Weiſe zu än⸗ dern, zu mindern und zu mehren, wie es iederzeit zu guter Ordnung, chriſtlicher Disciplin und Zucht, evangeliſchem Wohlſtand, und zu Erbauung der Kirchen am nützlichſten, förderlichſten und beſten angeſehen wird.“ Form. Conc. Sol. Decl. X, S. 698 f. Dann aber redet das Bekenntniß auch von ſolchen Mitteldingen, von denen es ſagt: Hier iſt es nicht mehr um die äußerlichen Mitteldinge zu thun, „welche ihrer Natur und Weſen nach für ſich ſelbſt frei ſein und bleiben, und demnach kein Gebot oder Verbot lei⸗ den mögen, dieſelben zu gebrauchen oder zu unterlaſſen, ſondern es iſt erſtlich zu thun um den hohen Artikel unſers chriſtlichen Glaubens, wie der Apoſtel zeuget, auf daß die Wahrheit des Evangelii beſtehe“. A. a. O. S. 700. Die Beſchneidung war ein Mittelding geworden; es war aber eine Zeit gekommen, da mußte man wohl zuſehen, wie man dieſes Mittelding gebrauchte. Paulus ſelber hat Zeit und Gelegenheit unterſchieden, als er Timotheus beſchnitt und Titus nicht. So hat denn die lutheriſche Kirche gewiſſe Dinge als ſolche erkannt, in Abſicht auf welche an und für ſich Gott nichts geboten oder verboten hat. Chriſtus hat in den Einſetzungsworten des Abendmahls nicht angegeben, wie das Brod geſtaltet ſein ſoll, das beim Sacrament ausgetheilt wird, auch nicht, ob der Wein weiß oder roth ſein ſoll, der im Abendmahl gereicht und getrunken wird. Aber als nun die Zwingliſchen, die Schwarmgeiſter, aus dem, was Chriſtus freigelaſſen, ein Gebot machten und ſagten, es müſſe ſo und ſo ſein, das gehöre zum Weſen des Sacraments — da haben die lutheriſchen Väter ſich feſt geſtellt