# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Verhandlungen der ſechzehnten Verſammlung Wer nun das vergißt, der ſteht ſchon in großer Gefahr, die Kirche furchtbar zu zerrütten. Denn ſo gewiß das die Kirche zerrüttet, wenn man nicht lehrt und nicht glaubt, was Gott gelehrt, aus den Augen ſetzt, was Gott geordnet hat, ſo gewiß zerrüttet man ſie, wenn man zu dem, das Gott verordnet hat, das hinzuthut, was man ſelber verordnet, und vorgibt, das habe auch Gott verordnet. Denn da gewinnt das Fleiſch, da gewinnt der Satan, der Vater der Lüge, Raum, der ſchon im Paradieſe zu dem, was Gott geſagt hatte, ſein Wenn und Aber geſetzt hat, und der es fertig ge⸗ bracht hat, daß unſere Stammmutter das, was Gott geſagt hatte und was der Satan ſagte, zunächſt gleich geltend ſein ließ, und dann dauerte es gar nicht lange, ſo galt das, was der Teufel geſagt, alles, und was Gott geſagt hatte, gar nichts mehr. Auf eine Anfrage wurde Folgendes geantwortet: In den Fällen, die manchmal große Schwierigkeit machen und die Gemeinde tief beunruhigen, wenn es ſich um althergebrachte Ordnungen handelt, wird man gerade am feinſten und ſicherſten zum Ziel kommen, wenn man feſthält: Es handelt ſich hier um eine menſchliche Ordnung, aber eine Ordnung, die die Ge⸗ meinde eingerichtet hat, weil ſie dieſelbe für erſprießlich hielt. Da wird dann die Aufgabe des Seelſorgers und der Gemeinde ſein, dem, der ſich darnach nicht halten mag, klar zu machen: Das iſt für dich und die ganze Gemeinde eine erſprießliche Ordnung, halte dich nur darnach — ihm klar zu machen, aus welchem Grunde jedes einzelne Stück geſchieht und bisher ſo geſchehen iſt, ſo daß er das einſieht. Da kann es denn vorkommen, daß ein ſolcher bei der Gelegenheit offenbar wird als ein ungläubiger, gottloſer Menſch, dem an der Gemeindegliedſchaft nichts Rechtes liegt, der lieber der Gemeinde den Abſchied gibt, als auch nur brüderlich mit ſich verhandeln zu laſſen. Aber wenn einer nun der Gemeinde vielleicht nachweiſt, daß in ſei⸗ nem Falle die Ordnung nicht erſprießlich iſt, weil Dinge und Umſtände vor⸗ liegen, die in andern Fällen nicht vorlagen — da wird dann die Gemeinde möglicherweiſe ſagen können: Der Mann hat nicht unrecht; wir ſollten in dieſem Falle wirklich von der Ordnung abgehen, da ſie in dieſem Falle nicht das Erſprießlichſte iſt. Es kann auch ſein, daß die Gemeinde bei einem ſolchen Falle einſieht, daß die gewohnte Ordnung, die früher vielleicht er⸗ ſprießlich war, jetzt nicht mehr ihrem Zwecke wie früher dient, und deshalb dieſelbe abſtellt. Hierher gehören auch die freien ſynodalen Einrichtungen und Maß⸗ nahmen. Eine Synode iſt ſelber ein frei Ding, nicht eine göttliche Stif⸗ tung, ſondern eine menſchliche Einrichtung. Wenn eine ſolche Verbindung von Gemeinden Anordnungen trifft und Maßregeln vereinbart, die wieder nicht von Gott geboten und ebenſo wenig von Gott verboten ſind, ſo darf einerſeits die Synode dieſe Anordnungen nicht als gewiſſensbindend be⸗ handeln oder die einzelne Gemeinde zwingen wollen, das Beſchloſſene aus⸗ führen zu helfen; ſie darf aber auch andrerſeits nicht leiden, daß jemand