# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Verhandlungen der ſechzehnten Verſammlung dies Wort der Schrift ſein Gewiſſen binden muß auch in ſeiner Praxis. So hat er in ſeiner Praxis mit jedem Falle, ſobald er, darauf aufmerkſam gemacht, an der Praxis feſthält, die Autorität des Wortes Gottes, die Richt⸗ ſchnur verleugnet, und ein ſolcher kann unmöglich auf demſelben Grund der Lehre mit uns ſtehen, und wenn er's zehnmal behauptete, und wenn er's in zehntauſend Exemplaren in ſeiner Conſtitution drucken und verbreiten ließe. Das rechte Bekenntniß beſteht auch nur da zu Rechte, wo es wirklich als Be⸗ kenntniß des Herzens von den Lippen kommt, nicht da, wo der Schall oder die gedruckten Buchſtaben ein Bekenntniß vorgeben. Denn das iſt kein Bekenntniß, das iſt Täuſcherei und Heuchelei. Nur wo das Bekenntniß des Mundes auch die Ueberzeugung des Herzens iſt, iſt das Bekenntniß ein wirkliches Bekenntniß. Das beharrliche Feſthalten an ſchriftwidriger Praxis iſt alſo entweder ein Zurücknehmen des Bekenntniſſes, oder iſt ein Beweis, daß das Bekenntniß niemals wirklich ein Bekenntniß geweſen iſt. Welcherlei Praxis eine Gemeinde oder eine Synode hat, erfährt man nicht nur aus dem, was ſie ſagt, ſondern auch aus dem, was ſie practicirt. Eine Gemeinde, welche auf ihrer Kanzel fort und fort das Zeugniß gegen das Logenweſen geſtattete, aber ſich wohl hütete, die Logenleute in ihrer Mitte anzufaſſen, kann doch nicht ſagen: Wie wollt ihr behaupten, daß es bei uns mit der Praxis ſo ſteht, daß ihr uns müßtet anfaſſen, und wenn es nicht anders wird, ausſchließen? Das iſt eben die Gefahr, in welcher gerade wir, die wir die reine Lehre haben, ſtehen, daß wir, wenn wir auch in Hinſicht auf die Praxis die reine Lehre führen, meinen, nun hätten wir's! Die Lehre von der Praxis gehört ja mit zur Lehre. Wenn wir in dieſem Stücke predigen: „Gehet aus von ihnen, ſondert euch ab, ver⸗ unreinigt euch nicht mit dem Logengreuel, ſondern gehet aus von ihnen; ſo viele ihrer drinnen ſind unter euch, die ſollen ſich abſondern und ihre Gliedſchaft aufgeben“ — das iſt rechte Lehre. Da ſollen wir aber nicht meinen, wir hätten alles, wenn wir in dieſem Stücke die reine Lehre haben. Wir müſſen verlangen, daß dies überall gehört werde und zu Recht beſtehe. Es darf uns niemand ſagen: Das darfſt du nicht predigen. Es kommt ja vor, daß ein neuer Paſtor von irgendwelcher Seite die Weiſung erhält: „Von den Logen darfſt du hier nicht predigen; das gibt Trubel.“ Da wird der Paſtor denken: „Daran werde ich mich nicht kehren; wenn ich es für an der Zeit halte, werde ich auch darüber predigen.“ Aber wenn er nun über und wider den Logengreuel gepredigt hat, und man ſich das hat gefallen laſſen, ſo ſoll er nicht meinen, nun hätte er ſeine ganze Pflicht gethan; nun beſtehe ja die Lehre zu Recht; nun habe er ſein Gewiſſen ſalvirt. Er täuſcht ſich vielleicht ſehr. Sie laſſen ihm die Predigt vielleicht hingehen und denken: „Predige du nur! Wir bleiben deshalb doch, was wir bisher waren.“ Und läßt er's dabei bewenden, ſo kann er nicht ſagen, nun beſtehe die Lehre zu Recht; noch weniger hat er der von der Lehre geforderten Praxis Genüge gethan. Dabei kann die Gemeinde in Hinſicht auf die