# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1896. 21 Zug der Carlſtadtiſchen Schwärmerei, daß man, was für das Alte Teſta⸗ ment und das altteſtamentlich⸗kirchliche Leben galt, der neuteſtamentlichen Kirche zum Geſetz machen wollte. Und das führt uns nun zum zweiten Theile der Theſis. Gerade von ſolchen altteſtamentlich⸗kirchlichen Einrichtungen, die für die altteſtamentliche Kirche durch Gottes Wort normirt waren, leſen wir im Neuen Teſtamente, als für die neuteſtamentliche Kirche geſagt: „Laſſet euch kein Gewiſſen machen über Speiſe oder über Trank“ ꝛc. Das heißt: „Laſſet euch nicht auferlegen, daß ihr um Gottes willen, als nach Gottes Gebot hier euch halten müßtet in Abſicht auf Speiſe und Trank.“ Das ſind Stücke, die gehören dem perſönlichen Chriſtenleben an, was wir eſſen oder trinken ſollen. Dann fährt der Apoſtel aber fort: „Oder über be⸗ ſtimmte Feiertage, oder Neumonde, oder Sabbather.“ Das gehört, ſoweit der einzelne Chriſt ſich darnach hält, auch dem perſönlichen Chriſtenleben an; das gehört dem kirchlichen Leben an, inſofern auch der Einzelne als Glied der Kirche ſich in ſeinem Chriſtenleben darnach hält; es gehört aber auch dem kirchlichen Leben als ſolchem, alſo der kirchlichen Praxis an, daß man von Gemeinde wegen Feiertage hält. Da ſagt nun der Apoſtel ausdrücklich, darüber laßt euch kein Gewiſſen machen, oder genauer: „Niemand richte euch darüber.“ Beim Richten wird unterſchieden, wird geſondert, da wird geurtheilt über Recht und Unrecht. Da ſagt der Apoſtel: Dieſe Dinge ge⸗ hören nicht auf das Gebiet, wo Gottes Wort feſtgeſetzt hätte, was recht ſein ſoll, ſondern wer euch damit kommt, als mit einer Sache, über die ihr zu richten wäret, und euch ein Gewiſſen machen will, der legt euch ein Joch auf, das ihr nicht zu tragen braucht, ja, das ihr von euch werfen ſollt, wenn es euch auferlegt wird. Und Röm. 14, 6. ſagt derſelbe Apoſtel von den Feiertagen: „Welcher auf die Tage hält, der thut's dem HErrn, und welcher nicht darauf hält, der thut's auch dem HErrn.“ So kann man nicht reden von Dingen, welche Gott nicht frei gelaſſen hat. Man kann nicht ſagen: „Welcher ſtiehlt, der thut's dem HErrn, und welcher nicht ſtiehlt, der thut's auch dem HErrn.“ Es iſt alſo ganz klar, daß Tage, kirchliche Feiertage nicht Dinge ſind, von denen Gottes Wort als eine göttliche Norm uns — nämlich der Kirche — die Vorſchrift für alle Zei⸗ ten geſetzt hätte, nach welcher ſich die Kirche für alle Zeiten auch halten müßte. So ſteht denn auch unſer Bekenntniß in dieſem Stücke, was z. B. die Ordnung des Sonntags anlangt, wenn es im 28. Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion heißt: „Alſo iſt die Ordnung vom Sonntag, von der Oſterfeier, von den Pfingſten und dergleichen Feier und Weiſe. Dann die es dafür achten, daß die Ordnung vom Sonntag für den Sabbath als nöthig aufgerichtet ſei, die irren ſehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbath abgethan und lehret, daß alle Ceremonien des alten Geſetzes, nach Eröffnung des Evangelions, mögen nachgelaſſen werden.“ Und in der Con⸗ cordienformel, Epitome, Art. X heißt es unter der Affirmativa: „2. Wir