# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 20 Verhandlungen der ſechzehnten Verſammlung „Den Pfaffen braucht man nur fünf Dollars zu geben, dann thun ſie irgend etwas.“ Iſt das nicht ein Aergerniß? Wahrhaftig, unſer Amt iſt beſon⸗ ders in dieſem Lande nicht in der Lage, es leicht nehmen zu dürfen, wenn ihm Schande und Schmach erwächſt! Und ferner ſagen die Ungläubigen: Mit dem Chriſtenthum und mit dem Seligwerden ſcheint es auch nicht ſo gefährlich zu ſein; der iſt nie in die Kirche gegangen, und nun haben ſie ihn chriſtlich begraben, haben Lieder geſungen, in denen die Hoffnung der Seligkeit ausgeſprochen wurde; der Paſtor hat eine rührende Rede gehalten, gebetet haben ſie auch dabei — der wird wohl auch ſelig geworden ſein; und wenn der ſo ſelig werden konnte, wie werde ich nun große Anſtrengungen machen, um auf eine andere Weiſe ſelig zu werden? Und Schwache in der Gemeinde werden beunruhigt bei dem Gedanken, ob denn das wohl zu ver⸗ antworten ſei, daß man einen offenbar Ungläubigen, der auch als Ungläu⸗ biger bekannt war, kirchlich, chriſtlich zu Grabe ſingt und zu Grabe predigt und zu Grabe betet, wo doch die Schrift ſagt: „Wenn der gottloſe Menſch ſtirbt, ſo iſt Hoffnung verloren.“ Wer alſo es da entweder ſehr leicht nimmt und nicht nachfragt, wer begraben werden ſoll, oder gar begräbt, was kommt, wenn's nur todt iſt, und wenn eine Gemeinde am Ende gar eine ſolche Praxis verlangt — denn vielfach iſt's die Gemeinde, die dem Paſtor das ſehr übel nimmt, wenn er durch Verweigerung eines chriſtlichen Be⸗ gräbniſſes Feindſchaft auf ſie bringt — ſo hat man da eine ſchriftwidrige Praxis, eine Verletzung der Norm, die Gott, der HErr, in ſeinem Worte gegeben hat für alle Fälle, wo wir in Begräbnißſachen kirchlich zu handeln haben. Im Uebergange zur zweiten Hälfte der zweiten Theſis muß noch darauf hingewieſen werden, daß nicht ſchon durch Gottes Wort normirt iſt, was in kirchlicher Praxis als ſolcher apoſtoliſchen Vorgang hat, wofür wir das Exempel der alten Kirche haben. Daß man in Jeruſalem Diakonen gewählt hat, beſagt nicht, daß wir nun in unſern Gemeinden auch überall Diakonen wählen müßten, weil die göttliche Norm das nöthig machte, weil wir ohne dieſe Einrichtung nicht uns hielten nach Gottes Wort. Der apoſtoliſche Vorgang, das Exempel der erſten Chriſtenheit in apoſto⸗ liſcher Zeit iſt uns ja wichtig genug, daß wir's betrachten, daß wir erwägen, ob, was dort geſchah, nicht auch für uns erſprießlich wäre; und wenn wir nach apoſtoliſchem Vorgange etwas einrichten, ſo wiſſen wir, daß das nicht wider Gottes Wort iſt. Aber daß nun die Norm, nach welcher wir uns halten müßten, damit gegeben wäre, darf man der Gemeinde nicht auflegen. Noch weniger aber darf das als Norm der Kirche geltend gemacht werden, was im Alten Teſtament für die altteſtamentliche Kirche vorgeſchrieben war. So hat man in der Zeit der Reformation hie und da, wo man nicht nach Gottes Wort und aus Gottes Geiſt Reformation geübt hat, ſondern mit Schwärmerei umging, das altteſtamentliche Joch der neuteſtamentlichen Kirche aufhalſen wollen. Ja, gerade das war ein recht hervorſtechender