# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1896_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1896. 11 Auch das Verhalten einer Perſon iſt, inſofern als es eine Folge ihrer inneren Stellung zu einer Sache iſt, inſofern es auf einer Entſcheidung des Willens beruht, eine Verrichtung, ein Werk. Wenn man darum ſagt: „Allerdings nicht durch die Werke, aber durch unſer Verhalten läßt ſich Gott beſtimmen, unſere Seligkeit zu wirken“, ſo hat man damit thatſächlich dies geſagt: „Nicht durch unſere Werke, ſondern durch unſere Werke läßt ſich Gott beſtimmen.“ Denn dies Verhalten iſt eben ein Werk. Deshalb iſt allerdings das Verhalten, die Stellungnahme gegenüber einer kirchlichen Frage, in den Begriff der Verrichtung mit eingeſchloſſen, während hingegen das innere Verhalten nicht zur Praxis gehört, ſondern zum Subject, wel⸗ ches dieſe Praxis übt; es iſt eine Beſchaffenheit des handelnden Subjects, vermöge deren dann das Wirken eine gewiſſe Art gewinnt, wie die Frucht vom Baume. Die Wahl der Worte „Einrichtung und Verrichtung“, und ihre Stel⸗ lung im Wortlaute der Theſis hat den Zweck, auch ſolche Stücke unter die Theſis zu bringen, welche nicht mehr ein πρασσειν, ein Verrichten, ſondern ein Beſtehen, eine Dauer ohne fortwährende Thätigkeit beſagen. Z. B. das Inſtitut der Beichtanmeldung. Wenn am Donnerstag 75 Perſonen kom⸗ men und melden ſich zum heiligen Abendmahl, ſo iſt das eine Verrich⸗ tung, die Beichtanmeldung. Dann aber iſt die Beichtanmeldung auch eine Einrichtung, etwas, das eingeführt und nun ſtehend geworden iſt, ein Inſtitut. Das gehört mit zur Praxis, ſelbſt wenn nicht von allen ſorgfäl⸗ tig darnach gehandelt wird. Wenn eine Einrichtung beſteht, aber von vie⸗ len nicht darnach gehandelt wird, ſo iſt das Nicht⸗darnach⸗handeln ein Stück Praxis, und das Inſtitut iſt ein anderes Stück, denn das beſteht auf Grund deſſen, daß es durch die Kirche oder Gemeinſchaft, inmitten deren es beſteht, zu Stand und Weſen gebracht und als bleibendes Inſtitut niedergeſetzt iſt. Weil nun doch das Einrichten (als verrichten) der Ein⸗ richtung als dem Bleibenden vorhergeht, ſo war dieſe Anordnung der Worte in der Theſis vorgezogen. Sie könnten auch ohne weſentliche Aenderung des Sinnes umgeſtellt werden. Es ſoll nicht ſo erſcheinen, als ob die Verrich⸗ tung hernach geſchehe, weil die Einrichtung da iſt. Wir halten die Beicht⸗ anmeldung nicht deshalb feſt, weil wir ſie eingerichtet haben, ſondern wir führen ſie ein, um ſie hernach feſtzuhalten. Weil es gut war, daß wir's einführten, und aus demſelben Grunde, aus welchem wir es ein⸗ geführt haben, behalten wir es nun bei, nicht umgekehrt. Endlich wurde bemerkt, daß die kirchliche Praxis unter Umſtänden auch im Unterlaſſen gewiſſer Maßnahmen beſtehen kann; denn das, was jemand wirkt und ſchafft, kann geſchehen durch Thun oder durch Laſſen. In dem Thun deſſen, was recht iſt, und dem Unterlaſſen deſſen, was unrecht iſt, beſteht das Rechtthun; in dem Thun deſſen, was unrecht iſt, und dem Unterlaſſen deſſen, was recht iſt, beſteht das Unrechtthun. Es kann jemand ein Mörder werden, ohne ſelber den Dolch gezückt oder den Schuß