# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1894_S45 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1894. 45 3. Die Ausführungen Schleiermachers über die Schrift, die er bringt im 11. Hauptſtück: Vom Beſtehen der Kirche in ihrem Zuſammenſein mit der Welt. Er ſagt (§ 126), die Kirche wäre immer ſich ſelbſt gleich. Der Grund iſt, weil (§ 127) „erſtlich das Zeugniß von Chriſto in ihr immer dasſelbige iſt, und dies findet ſich in der heiligen Schrift und im Dienſt am göttlichen Wort". Dies klingt nun ſehr bibliſch und lutheriſch. Wie iſt es aber gemeint? Unter Schrift verſteht Schleier⸗ macher nicht die ganze Schrift Neuen Teſtaments, ſondern nur das Evan⸗ gelium, und neben dieſem kann eine verbürgte mündliche Ueberlieferung denſelben Werth haben. „Und in ſofern können wir es uns gefallen laſſen, daß dieſe Form, in welcher uns die Perſönlichkeit Chriſti dargeſtellt iſt (da meint er eben die Schrift Neuen Teſtaments), nicht unumgänglich zum Sein, ſondern mehr zum Wohlſein der Kirche gehört." (S. 318). Und auf S. 319: „Die Schrift . . . iſt immer ein Werk des Heiligen Geiſtes als Gemeingeiſt der Kirche, und iſt nur ein einzelner Fall zu dem in unſerm Satz allgemein ausgedrückten Zeugniß von Chriſto." Das heißt nun: Die Schrift iſt weſentlich nichts anderes als das heutige, von der Schrift unabhängige Gemeindezeugniß. „Jetzt iſt die Schrift ein beſonderes, weil die unveränderte Aufbewahrung desſelben auf eine eigen⸗ thümliche Weiſe die Identität unſers und des urſprünglichen Zeugniſſes von Chriſto verbirgt." Aber die Schrift „wäre doch nur ein todter Beſitz, wenn dieſe Aufbewahrung nicht eine ſich immer erneuernde Selbſtthätigkeit der Kirche wäre, die ſich in dem lebendigen auf die Schrift zurückgehenden Zeugniß von Chriſto kundgibt. Und dieſes" (Zeugnißgeben der Gemeinde) „in ſeiner Allgemeinheit als Pflicht und Be⸗ ruf aller Mitglieder der Kirche ſoll hier . . . unter dem Ausdruck Dienſt am göttlichen Wort verſtanden werden". Hier haben wir alſo folgende Sätze: 1. Die Schrift Neuen Teſtamentes iſt nicht (als einmal gegeben) abſolut nothwendig. 2. Die Schrift an ſich iſt todt, lebendig iſt das Zeug⸗ niß des Gemeindegeiſtes, der ſich freilich auch auf die Schrift bezieht. 3. Der Dienſt am Wort in der Kirche iſt kein Dienſt an der Schrift, ſondern das Abgeben des aus dem Gemeindegeiſt kommenden Gemeinde⸗Zeug⸗ niſſes. Und wie bezieht ſich der Gemeindegeiſt auf die Schrift? Seite 310, § 128 ſchreibt Schleiermacher: „Das Anſehen der heiligen Schrift kann nicht den Glauben an Chriſtum begründen, vielmehr muß dieſer ſchon vorausgeſetzt werden, um der heiligen Schrift ein beſonderes Anſehen einzuräumen." Hiernach ſoll die Schrift einmal ſehr wichtig ſein für das Gemeindezeugniß, ja ſogar (§ 129) Norm und Autorität für alle Nachfolgen⸗ den; dann begründet erſt die Kirche, die durch den Gemeingeiſt den Glau⸗ ben mittheilt, die Autorität der Schrift. So hebt eins das andere auf, oder beſſer, eins zeigt das andere als nichtig, als etwas, das im Grunde gleichgültig iſt in Bezug auf die Mittheilung des Geiſtes. Das eine wie das andere thut es nicht; braucht es auch nicht zu thun. Es