# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1892_S51 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1892. 51 Unterſtützung der Wittwen und Waiſen von Miſſionaren und Lehrern, die im Dienſt der Negermiſſion ſtanden. Nachſtehender Bericht wurde von der dazu ernannten Committee vor⸗ gelegt. Bericht der Committee zur Begutachtung eines Geſuchs von P. G. J. Wegener, betreffend die Unterſtützung der Wittwen und Waiſen verſtorbener Negermiſſionare. Herr P. G. J. Wegener erſucht im Auftrag des Südlichen Diſtricts der Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten die Synodalcon⸗ ferenz, daß ſie die Unterſtützung der Wittwen und Waiſen verſtorbener Neger⸗ miſſionare und Lehrer im genannten Diſtrict übernehmen möge. Da die Negermiſſion Sache der Synodalconferenz iſt, da die Neger⸗ miſſionare und Lehrer von der Negermiſſionsbehörde Namens der Syno⸗ dalconferenz berufen, angeſtellt und beſoldet werden, ſo erſcheint es der unterzeichneten Committe als die Pflicht der Synodalconferenz, für die Unterſtützung der Wittwen und Waiſen ihrer Miſſionare und Lehrer zu ſorgen. Wir empfehlen daher einer Ehrwürdigen Synodalconferenz, 1. daß die Synodalconferenz, obigem Geſuch entſprechend, die Unter⸗ ſtützung der Wittwen und Waiſen ihrer Negermiſſionare und Lehrer über⸗ nehme; 2. daß die Negermiſſions⸗Commiſſion beauftragt werde, die Unter⸗ ſtützungskoſten aus der Negermiſſions⸗Kaſſe zu beſtreiten; 3. daß die Synodalconferenz es der Negermiſſions⸗Commiſſion über⸗ laſſe, die Höhe der Unterſtützungsſumme zu beſtimmen. Die Committee H. Sprenzeler, H. T. Rohlfing, F. W. A. Notz, Henry Fiſcher. Beſchloſſen: Dieſen Bericht anzunehmen und daher das darin vor⸗ gebrachte Geſuch um Unterſtützung nach den vorgeſchlagenen Beſtimmungen zu bewilligen. Anfragen von zwei Paſtoren und deren Gemeinden Wechſel des bis⸗ herigen Synodalverhältniſſes betreffend. Nach Beſprechung des über dieſe Angelegenheit unterbreiteten Com⸗ mitteeberichts erklärte die Synodalconferenz: 1. Die nachfolgende Entſcheidung derſelben iſt eine allgemeine Ant⸗ wort auf eine allgemeine Frage. 2. Das Recht und die Freiheit, ſich einer Synode anzuſchließen, oder von einer ſolchen auszutreten, iſt ein unveräußerliches Gemeinderecht.