# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1858_S274 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 274 Aus der General⸗Synode. nimmt, aber den Forderungen der Grundlage der Generalsynode Genüge leistet, so hat andrerseits der letztere kein Recht, die Ansprüche des erstern auf vollste Anerkennung als Lutheraner in Zweifel zu ziehn. Jeder Versuch, den einen oder den andern seines Anrechts zu berauben, und besonders wenn dies die Form der Gesetzgebung annimmt, ist revolutionär und soll von der Bühne gepfiffen werden. Der Grundsatz der Vereinigung, auf welchen wir uns beziehen, ist umfassend. Er ist nicht nach dem Geschmacke des Engherzigen, des Exclusiven, und wer ihn nicht billigt, hat ein leichtes Hilfsmittel. Kein Hinderniß sollte ihnen in den Weg geworfen werden. Wenn sie eine andere lutherische Gemeinschaft vorziehen, so werden sie mit Freuden aufgenommen werden, wenn sie reine Papiere bei sich haben und die rechte Parole den wachsamen Schildwachen geben. Sollten sie eine andere Form des Christenthums unter einem andern Namen anziehn — sacilis descensus. Sind sie zu delicat, um an irgend einer vorhandenen Form Genüge zu finden, so können sie eine andere Secte auf enger oder breiter Grundlage stisten. Treue gegen das Prinzip der Generalsynode ist die einzige Bürgschaft für eine friedliche und gedeihende Kirche. Da wir in diesem Glauben stehen, so haben wir ein Wort an jede Parthei. Der strenge Symbolist in der Generalsynode lasse sich gesagt sein: du hast dich mit andern auf einer Grundlage vereinigt, welche keine unbedingte Unterschrift der Augsburgischen Confession verlangt; sie läßt Verschiedenheit in einigen Stücken zu, namentlich in den Sacramenten; während du bekennst, daß du alles glaubst, was darin steht, daß du nichts ausnimmst, daß du die Wiedergeburt durch die Taufe, die wirkliche substantielle (physical) Gegenwart Christi im Abendmahl glaubst, wie in der Concordienformel und von den älteren Theologen dargelegt ist, hast du eingewilligt, mit denen Gemeinschaft zu haben, welche nicht in diesem Glauben stehn. Du hast dein Amt von ihnen empfangen, du hast mit ihnen auf Synoden gehandelt, du hast in jeder Beziehung Gemeinschaft mit ihnen gehabt. Du kannst nun in Uebereinstimmung mit all diesem zu diesen deinen Brüdern nicht sagen: „ihr seid keine Lutheraner, ihr könnt nicht als solche angesehen werden, ihr verdient den Namen nicht, euer rechter Platz wäre bei einer andern Gemeinschaft.“ Ansichten dieser Art mögen in Bezug auf diejenigen gehegt und ausgesprochen werden, welche nicht alle Lehren der Confession annehmen, und es mag zugestanden werden, daß wenn das Lutherthum darin besteht, daß einem jeden Artikel volle Beistimmung gegeben wird, keiner den Namen verdient, welcher diese volle Beistimmung nicht gibt. Aber ein anderer Maßstab ist festgesetzt worden, und dann ist die Annahme, daß diejenigen, welche den Anforderungen dieses Maßstabs entsprechen, sich einer falschen Benennung schuldig machen, wenn sie den Titel desselben gebrauchen, durchaus nicht zu rechtfertigen. In demselben Augenblicke, wo die Erleuchtung irgend jemands diesen Punkt erreicht, sollte er sich anschicken, die Stätte zu verlassen, welche er inne hat, und indem er eine andere Grundlage annimmt, einen zertrennenden Einfluß durch neue Combinationen vermeiden.