# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1892_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 22 Verhandlungen der vierzehnten Verſammlung ſonderlich mit ſeiner Heiligkeit und Gerechtigkeit nimmer beſtehen, daß er einen Menſchen verdammen ſollte, welcher ſeinem Willen gehorſamet, und was er hat thun ſollen, gethan hat. Alſo muß denn der beharrend Un⸗ gläubige nach Gottes vorhergehendem Willen haben gläuben ſollen und, weil er Gott hierin nicht gehorſamet, ſondern den Glauben von ſich ge⸗ ſtoßen, oder daran wieder Schiffbruch gelitten hat, iſt er verloren. Und ſo iſt Gottes Gericht nun ohne alle Ausnahme ſeinem nachfolgenden Willen und göttlicher Gerechtigkeit und Heiligkeit gemäß." So wenig es aber auf einen Beſchluß Gottes zurückzuführen iſt, daß die Verlorengehenden nicht zum Glauben an Chriſtum kommen, ſondern im Unglauben ſterben, ſo wenig iſt dies zurückzuführen auf ein Unterlaſſen von Seiten Gottes, wodurch der Glaube irgend einem unmöglich gemacht wäre. Denn alles Gute, welches wir in der Zeit genießen, führt Gottes Wort auf Gott und die Ewigkeit zurück; aber das Uebel, das uns widerfährt, nicht; ſondern läßt es beim Menſchen und in der Zeit. So heißt es z. B. in jener Stelle: „Kommet her zu mir, ihr Geſegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch bereitet iſt von Anbeginn der Welt" (das heißt von Ewigkeit); aber von den andern heißt es: „Gehet hin von mir, ihr Ver⸗ fluchten, in das ewige Feuer, das bereitet iſt dem Teufel und ſeinen Engeln." Das wird nicht auf die Ewigkeit zurückgeführt, auch nicht auf Gott, ſondern des Teufels Lohn iſt es, welcher der Verlorengehenden wartet. Als zeitliche Urſache, weshalb die, welche zum Glauben kommen, im Glauben ſterben und ſelig werden, zum Glauben kommen und darin ver⸗ harren, wurde vorhin Gottes an ihnen in der Zeit wirkende Gnade, Kraft und Macht angegeben; fragen wir nach der ewigen Urſache, ſo iſt es nach der Schrift die auf dem allgemeinen Rathſchluß Gottes, alle Menſchen durch Chriſtum ſelig zu machen, beruhende Gnadenwahl. Denn, heißt es, Apoſt. 13, 48.: „Da das die Heiden hörten, wurden ſie froh, und preiſeten das Wort des HErrn, und wurden gläubig, wie viel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren." Röm. 8, 29.: „Welche er zuvor ver⸗ ſehen, die hat er auch verordnet ..., welche er aber verordnet hat, die hat er auch berufen." Dieſe, wie aus dem Folgenden zu ſehen iſt, erfolgreiche Berufung begreift den Glauben in ſich. Und Eph. 1, 4. 5.: „Wie er uns denn erwählet hat durch denſelbigen (Chriſtum), ehe der Welt Grund ge⸗ leget war, daß wir ſollten ſein heilig und unſträflich vor ihm in der Liebe, und hat uns (die Erwählten) verordnet zur Kindſchaft gegen ihn ſelbſt durch JEſum Chriſtum, nach dem Wohlgefallen ſeines Willens, zu Lob ſeiner herrlichen Gnade" ꝛc. Die alſo, welche erwählt ſind, ſind zur Kindſchaft erwählt und ſomit, da man nur durch den Glauben ein Kind Gottes wird, auch zum Glauben. Der Glaube der Erwählten fließt alſo aus der Wahl als einem ewigen Rathſchluß Gottes. Hieraus nun, daß der Glaube der Erwählten aus der Wahl fließt, folgern unſere Gegner in der Lehre von der Erwählung, daß es demnach