# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1892_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 20 Verhandlungen der vierzehnten Verſammlung läſterlichen Lehre der Hinweis auf die in der Schrift bezeugte Heiligkeit und Gerechtigkeit Gottes. Was Gott an dem Menſchen ſtraft, das kann Gott nicht in dem Menſchen gewirkt haben. Gott ſtraft den Unglauben, ſo kann er ihn nicht gewollt, nicht gewirkt haben. Gott iſt aber auch nicht Schuld daran, wenn die als Ungläubige ge⸗ bornen Menſchen als Ungläubige ſterben; etwa durch einen dahin gehenden ewigen Beſchluß. Zu ſolcher Urſache machen ihn diejenigen Refor⸗ mirten, die zwar nicht lehren, daß Gott den Fall der Menſchen gewollt und verordnet habe, um an dem einen Theil ſeine Strafgerechtigkeit zu erzeigen, die aber doch lehren, daß Gott in Vorausſehung des von ihm nicht gewoll⸗ ten Sündenfalles beſchloſſen habe, einen Theil in dem von ihm ſelbſt er⸗ wählten Verderben liegen zu laſſen, ſich ihrer nicht zu erbarmen, ihnen ſeinen Sohn zum Erlöſer nicht zu ſenden. Denn in dieſem Falle ſollten und konnten dieſe unglückſeligen Menſchen ja nicht zum Glauben an Chri⸗ ſtum kommen. Ihr Unglaube wäre auf Gott zurückzuführen. Aber wie gottesläſterlich dieſe Lehre iſt, wie ſie auch von uns verabſcheut wird, iſt ja auch von uns in den letzten Jahren zum Ueberfluß immer wieder und wieder denen gegenüber bezeugt worden, die uns des Calvinismus beſchuldigen. Es widerſtreitet dieſe Lehre der allgemeinen Gnade und Barmherzigkeit Gottes, ſeiner Heiligkeit und Gerechtigkeit. Denn aller Menſchen ohne Ausnahme hat er ſich erbarmt, Röm. 11, 32., allen hat er Chriſtum zum Heiland geſandt, Joh. 3, 16., alle Menſchen hat er mit ſich durch Chriſtum verſöhnt, 2 Cor. 5, 19., er will, daß alle zur Erkenntniß der Wahrheit kommen, 1 Tim. 2, 4., daß aller Creatur das Evangelium gepredigt werde, hat er befohlen, Marc. 16, 15., er klagt über den Unglauben, Matth. 23, 37., und ſtraft ihn. Kürzer und ſchneller kann dieſe greuliche Lehre nicht wider⸗ legt werden als daraus, daß ja die Verlorengehenden gerade um ihres Un⸗ glaubens willen verloren gehen, um des Unglaubens willen von Gott verdammt werden. Wie kann der gerechte Gott den Unglauben ſtrafen, wenn er ihn gewollt hat? Ja, wie kann von Unglaube, der ja Verwerfung der Gnade Gottes iſt, die Rede ſein, wenn dieſe Gnade für ſie nicht vor⸗ handen, ihnen nicht angeboten iſt? So gewiß die Verlorengehenden um ihres Unglaubens willen verloren gehen, ſo gewiß war die Gnade Gottes in Chriſto für ſie da, ſo gewiß hat Gott ihren Unglauben nicht gewollt, iſt nicht Schuld daran. Hierzu ein Citat aus Dr. F. J. Lütkens Collegium biblicum, Seite 637, zu Joh. 3, 18.: „Der HErr ſagt auch zum andern nicht, daß die Ungläubigen darum verdammt ſeien, dieweil Gott denen zwar, die da glauben, einen Erlöſer gegeben, auch gewollt habe, daß ſie durch den Glau⸗ ben an ihn ſollten ſelig werden; aber den Ungläubigen habe er dergleichen Gnade nicht gethan, ſondern ihnen Chriſtum zum Erlöſer nicht gegeben, habe auch niemals gewollt, daß ſie an Chriſtum glauben ſollen. So hat der Mund der Wahrheit gleichfalls nicht geſprochen, auch nicht ſprechen