# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1892_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1892. 7 Folgerungen aus den ſich ergebenden Sätzen der zu behandelnden Wahrheit auf die andere Seite ſollen hiermit von vornherein abgewieſen werden. Obwohl alſo zur Löſung genannten Geheimniſſes die Beſprechung dieſes Satzes nichts beitragen wird, ſo wird ſie doch nutzbringend ſein in mancher Beziehung. Abgeſehen davon, daß ein Eingehen auf dieſen Gegenſtand Ver⸗ anlaſſung gibt, unberechtigte, uns zugeſchobene Folgerungen aus der Lehre von der Gnadenwahl abzuweiſen, wird es eine Fülle von Ermahnungen, Warnungen und Ermunterungen als Folge ergeben. Darum, aufgefordert, Theſen für die diesjährige Verſammlung einer ehrw. Synodalconferenz zu ſtellen, habe ich mir erlaubt, über dieſen Gegenſtand einige Sätze der ehrw. Verſammlung vorzulegen. Es ſind folgende Theſen. Der Unglaube der Verlorengehenden allein ihr eigenes Verſchulden. Theſis 1. Der Unglaube iſt der einzige Grund, weshalb Menſchen in der Ver⸗ dammniß, die ſchon um der Erbſünde willen über ſie gekommen iſt, bleiben. Theſis 2. Daß die Menſchen in dem Unglauben, in welchem ſie von Natur ſind, bleiben und ſomit der ewigen Verdammniß anheimfallen, iſt nicht auf Gott zurückzuführen; nicht a. auf einen unbedingten Beſchluß Gottes (Abweiſung des Calvinismus); nicht b. auf ein Unterlaſſen von Seiten Gottes, als ob Gott nicht auch in den Verlorengehenden den Glauben hätte ernſtlich wirken wollen (Abweiſung falſcher Folgerung aus der Lehre von der Gnadenwahl). Theſis 3. Der Unglaube der Verlorengehenden iſt zurückzuführen auf dieſe ſelbſt, weil Gott ſelbſt durch die Gnadenmittel den Glauben in ihnen wirken und erhalten will. Theſis 4. Die Schuld des böſen Verhaltens gegen die Gnadenmittel, durch welches der Gnadenwirkung des Heiligen Geiſtes widerſtanden wird, iſt bei denen, die das Evangelium hatten, darum offenbar, weil dieſes böſe Verhalten nach dem Zeugniß der Schrift ganz ausſchließlich in ihrer ver⸗ derbten Natur begründet iſt.