# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S42 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 42 Verhandlungen der dreizehnten Verſammlung des Staates, wie gegen Gemeinſchäden, ſo auch gegen ſolche Schulen vor⸗ zugehen, die ſich etwa in Widerſpruch mit der öffentlichen Ordnung und den Geſetzen der Moral befinden. II. Wir proteſtiren aber gegen das Bennett⸗Geſetz, weil dasſelbe in un⸗ nöthiger und ungerechter Weiſe unſere religiöſe und perſönliche Freiheit beſchränkt. Denn a. Es gibt dem Schulboard das Recht, willkürlich zu beſtimmen, daß ein Kind während der Zwangsperiode nur in eine Schule der Stadt, des Town oder Diſtricts geſchickt werden darf, in welchem es ſeinen Wohnſitz hat, und nimmt den Eltern das Recht, ihre Kinder in eine beſſere und mehr entſprechende Schule außerhalb des Diſtricts zu ſchicken. b. Es bindet die Kirchen⸗ und Privatſchulen an Zeitbeſtimmungen, die von den Schulbehörden getroffen werden, ohne daß dieſe auf gemeind⸗ liche und kirchliche Verhältniſſe die geringſte Rückſicht zu nehmen brauchen. c. Es ſchreibt uns gewiſſe Fächer und eine Unterrichtsſprache vor und iſt überhaupt ſo gefaßt, daß es den Schulbehörden Gelegenheit gibt, ſich Rechte herauszunehmen, die ihnen nicht zuſtehen, während der Staat und die Staatsbeamten doch kein Recht haben, ſich in die innern Angelegenheiten von Kirchen⸗ und Privatſchulen einzumiſchen. III. Wir erklären, daß wir ohne Rückſicht auf bisherige Parteiverhältniſſe nur für ſolche Candidaten ſtimmen werden, die für den Widerruf des Bennett⸗Geſetzes zu wirken ſich verpflichten. IV. Als patriotiſche Bürger, als Vertheidiger religiöſer und perſönlicher Freiheit, als Vertreter einer wahrhaft vernünftigen und ſittlichen Unter⸗ richtsweiſe, als Freunde der engliſchen Sprache und als Gegner jeglicher engherzigen Unterdrückung eingewanderter Bürger und des berechtigten Ge⸗ brauchs ihrer Mutterſprache, fordern wir darum alle gleichgeſinnten, frei⸗ heitsliebenden Bürger ohne Unterſchied der Partei und Abſtammung auf, ſich mit uns in dem Beſtreben zu vereinigen, den Widerruf des unnöthigen, Zwietracht ſtiftenden, ungerechten Bennett⸗Geſetzes zu erzielen. Unſere Aufgabe wird es nun ſein, auf Grund dieſer Platform auch auf den bevorſtehenden Wahlkampf ſo einzuwirken, daß womöglich nur ſolche Candidaten zu Geſetzgebern und Beamten des Staates gewählt werden, welche die Sache unſerer Gemeindeſchulen zu vertheidigen und den Wider⸗ ruf des uns feindlichen Geſetzes herbeizuführen entſchloſſen ſind, welcher politiſchen Partei ſie im Uebrigen auch angehören mögen.“ Vergleiche: Verhandlungen der vierzigſten Verſammlung der Deutſchen Evang.⸗lutheriſchen Synode von Wisconſin u. a. St. zu Watertown, Wis., 19—25. Juni 1890, S. 67—69.