# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1890. 41 zu nehmen. Zur Leitung des Wahlkampfes in Milwaukee war ein beſon⸗ derer Executivausſchuß von der Staats⸗Centralcommittee ernannt worden. Aehnliche Localausſchüſſe bildeten ſich auch in anderen größeren Städten des Staates, die eine rührige Agitation in's Werk ſetzten. Allenthalben verfuhr man nach dem Grundſatz: „Laſſet uns für keinen Can⸗ didaten ſtimmen, außer er verpflichte ſich zuvor, für den Widerruf des neuen Schulgeſetzes wirken zu wollen.“ Mit Gottes Gnade gelang es denn auch, namentlich in Milwaukee, den Gegnern den Sieg, deſſen ſie ſchon ſicher zu ſein glaubten, aus den Händen zu ringen. Hatten die Gegner nun ſchon vorher es nicht gewagt — von vereinzelten ſchwachen Verſuchen abgeſehen — das neue Schulgeſetz durchzuführen, ſo wagten ſie ſolches nach dem uns günſtigen Ausfall der Stadtwahlen noch weniger. Thatſächlich hat ſo das Geſetz keinen nennenswerthen Schaden an unſeren Gemeindeſchulen angerichtet. Da es aber dennoch eine beſtändige Drohung für dieſe bildet, ſo wäre es unklug geweſen, wenn wir uns mit unſeren Erfolgen in den Stadtwahlen zufrieden gegeben hätten. Sicher ſtellen kann unſere Gemeindeſchulen nur der Widerruf des Geſetzes. Und um dieſen zu erzielen, galt es ſofort Anſtalten zu treffen, damit wir auch auf die im Herbſt bevorſtehenden all⸗ gemeinen Wahlen einen entſcheidenden Einfluß ausüben können. So wurde dann von der Centralcommittee eine Einladung an kirch⸗ liche Genoſſenſchaften und hervorragende Bürger aus allen Theilen des Staates erlaſſen, ſich durch Delegaten oder in Perſon zu einer Staats⸗ convention zuſammen zu finden. Dieſe erſte größere Verſammlung fand unter zahlreicher Betheiligung am 4. Juni in Milwaukee ſtatt. Ihren Standpunkt gegenüber dem Schulgeſetze erklärte dieſelbe in folgenden Sätzen: I. Indem wir als Bürger des Staates Wisconſin zur Bekämpfung des ſogenannten Bennett⸗Geſetzes — Laws of Wisconsin 1889. Chapter 519 — zuſammentreten, finden wir als geboten, uns von vornherein gegen gewiſſe Verdächtigungen zu verwahren, durch die man unſere Stellung in ein ſchiefes Licht zu ſetzen verſucht hat. Deswegen erklären wir — a. Wir ſind nicht Feinde der engliſchen Sprache, ſondern ſehen im Gegentheil darauf, daß unſere Kinder eine gründliche Unterweiſung in der⸗ ſelben bekommen. b. Wir erkennen die öffentlichen Schulen als eine Nothwendigkeit an, ſind aber der Anſicht, daß den Bürgern des Landes die Freiheit und das Recht zuſteht, Schulen für ihre Kinder ſelbſt zu errichten oder zu wählen. c. Wir erklären, daß wir keinen Anſpruch machen auf die Unterſtützung von Kirchen — und ſonſtigen Privatſchulen aus dem öffentlichen Schulfond. d. Wir opponiren nicht gegen das geſetzliche Verbot der Kinderarbeit in Fabriken, gegen ein vernünftiges Schulzwangsgeſetz, noch gegen das Recht