# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1890. 35 Die Committee empfiehlt, hierauf folgendes zu antworten: „Auf die Anfrage in der allgemeinen Form, in welcher ſie jetzt vorliegt, kann auch nur eine allgemeine und ganz unbeſtimmte Antwort gegeben werden, welche einerſeits, wenn auch mit der größten Vorſicht abgefaßt, zu Mißverſtänd⸗ niſſen höchſt unangenehmer Art Veranlaſſung geben könnte, während an⸗ dererſeits nur wenig Licht dadurch auf concrete Fälle geworfen würde. Da nun offenbar ſolche concrete Fälle die Veranlaſſung zur Unterbreitung der Anfrage gegeben haben, ſo ſoll den differirenden Brüdern gerathen wer⸗ den, einem engeren Kreiſe ſelbſtgewählter Vertrauensmänner die in Frage ſtehende Angelegenheit zur Reviſion und Berathung privatim zu unter⸗ breiten.“ Die Synodalconferenz erklärte, ſie habe es je und je abgelehnt, zwi⸗ ſchen Gemeinden und Synoden Schiedsrichter zu ſein, da dies nicht unter ihre Jurisdiction gehöre. Geſuch der Gemeinde zu Belle Plaine, Scott Co., Minn. Oben genannter Gemeinde Geſuch an die Synodalconferenz um Geld⸗ unterſtützung bei ihrem Kirchbau wurde unter Hinweis auf die Ordnung und bisher befolgte Praxis der Synodalconferenz abgelehnt, und der Secretär beauftragt, der Gemeinde zu rathen, ſich zunächſt an die eigene Synode, und wenn dies nicht genügen ſollte, an naheſtehende Schweſter⸗Synoden zu wenden. Die Synodalconferenz und die modernen Schulgeſetze in Wisconſin und Illinois. Im Auftrage der vereinigten Schulcommittee der ehrw. Synode von Wisconſin und des Wisconſin⸗Diſtricts der Miſſouri⸗Synode legte Herr Paſtor J. Herzer die Bitte vor: 1. „Eine ehrw. Synodalconferenz wolle eine Erklärung über ihre Stellung in Betreff der Schulfrage resp. Schulgeſetze abgeben.“ Ferner die Frage: 2. „Ob die ehrw. Synodalconferenz eine beſondere Committee für dieſe Schulſache, die mit der Commiſſion der Allgemeinen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. zuſammen wirken könnte, ernennen wolle.“ Die Antwort der Synodalconferenz lautete: Zwar gehen wir bei unſeren diesjährigen Lehrverhandlungen auch auf die neuen Schulgeſetze (Bennett-Law) und unſere Stellung zu denſelben ein, gleichwohl halten wir es für gerathen, ja nöthig, daß wir auch als Synodalconferenz eine Erklärung darüber abgeben und uns zu den von der ehrw. Wisconſin⸗ und Miſſouri⸗Synode in Abſicht darauf gefaßten Beſchlüſſen bekennen, und zwar in deutſcher und engliſcher Sprache.