# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1890. 17 Denn wenn wir das thun, ſo nehmen wir Chriſto ſeine Gewalt und Ehre und würden uns dadurch überaus ſchwer verſündigen. So folgt die Wahrheit der Theſe auch aus Röm. 13, 1., nämlich aus den Worten: „Jedermann ſei unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat.“ Alſo worin die Obrigkeit Gewalt über uns hat, darin können wir ihr unterthan ſein. In geiſtlichen Dingen aber hat die Obrigkeit keine Gewalt. Die Obrigkeit kann uns nicht vorſchreiben, was wir glauben ſollen; ſie hat auch kein Mittel, den Glauben zu erzwingen. Sie hat allen⸗ falls ein Schwert, womit ſie, wie zur Zeit des dreißigjährigen Kriegs, die Leute in die Meſſe zwingen und treiben kann; aber das Schwert geht nur über die Leiber, nicht über die Herzen. Der Glaube aber iſt ein innerlich Ding. Wenn die Schrift ſagt: „Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib tödten, aber die Seele nicht mögen tödten“, ſo ſpricht ſie damit denen, welche den Leib tödten können, nämlich der Obrigkeit, dies ab, daß ſie die Seele tödten könne. Die Obrigkeit mag noch ſo ernſtlich der Seele etwas gebieten wollen, wenn die Seele nicht will, nimmt ſie das Gebot nicht an. Es iſt demnach klar, daß die Obrigkeit weder Recht noch Macht hat, ſich in geiſtliche Dinge zu miſchen. Daher ſagt auch die Augsburgiſche Confeſſion, Artikel 28. (Müller, S. 63): „Denn das weltliche Regiment gehet mit viel anderen Sachen um, denn das Evangelium.“ Was ſind das für andere Sachen? Antwort: äußerliche, leibliche, irdiſche Sachen. Denn das Evangelium geht um mit geiſtlichen, innerlichen, himmliſchen Dingen. Und Luther ſagt: „Es ſtehet der Obrigkeit nicht zu, zu wehren, was jemand lehren oder glauben ſoll, es ſei Evangelium oder Lügen.“ Wie kommt es aber, wenn das nun bibliſche, wenn das Dr. Luthers Lehre iſt, daß das Amt der Obrigkeit ſich nur auf zeitliche Güter erſtreckt, nicht über geiſtliche Dinge oder das Gewiſſen, daß dann doch Luther die weltliche Obrigkeit aufgefordert hat zu reformiren, z. B. Kirchenviſitation anzuſtellen? Hat ſich da Luther nicht, wie die Iowaer wohl ſagen würden, ſelbſt corrigirt? Hat er da nicht anders gehandelt, als er gelehrt hat? Ganz und gar nicht. Er hat ganz und gar ſo gehandelt, wie wir es vorhin aus unſeren Symbolen hörten, er hat vom Churfürſten zu Sachſen nicht mehr verlangt, als daß er, als ein beſonders vornehmes Glied der chriſt⸗ lichen Kirche, ſich der Noth derſelben auch in beſonders kräftiger Weiſe an⸗ nehme. So lauten nämlich Luthers Worte (X, 1905): „Demnach, ſo uns jetzt das Evangelium durch überreiche, unausſprechliche Gnade Gottes barm⸗ herziglich wiedergekommen ... hätten wir auch das rechte Biſchofs⸗ und Beſuchsamt, als auf's höchſte vonnöthen, gerne wieder angerichtet geſehen, aber weil unſer keiner dazu berufen (war) oder gewiſſen Befehl hatte, ... haben wir des Gewiſſen wollen ſpielen und demüthiglich mit unterthäniger, fleißiger Bitte angelangt ... unſeren gnädigſten Herrn ..., daß ſeine Chur⸗ fürſtliche Gnaden aus chriſtlicher Liebe, (denn ſie nach weltlicher Obrigkeit nicht ſchuldig ſind), und um Gottes willen dem Evangelium zu