# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Verhandlungen der dreizehnten Verſammlung weiſen, und ihr Richter auf Erden, laßt euch züchtigen. Denn dies ſoll bei den Königen und großen Herren die fürnehmſte Sorge ſein, daß ſie Gottes Ehre fleißig fördern. Darum wäre es je unbillig, wenn ſie ihre Macht und Gewalt dahin wollten wenden, daß ſolche greuliche Abgötterei und andere unzählige Laſter erhalten, und die frommen Chriſten ſo jämmer⸗ lich ermordet würden.“ Hier könnte es ſcheinen, als ob wir, wenn wir zum Bekenntniß ſtehen, auch der Obrigkeit das Scepter in der Kirche einräumen müßten, das Recht zu gebieten und zu verbieten in geiſtlichen Dingen. Sehen wir aber genau zu, ſo finden wir, daß das nicht Sinn und Meinung des Bekenntniſſes iſt. Zunächſt hebt der Satz an mit dem Worte „fürnehmlich“. — Alſo nicht der Obrigkeit als Obrigkeit wird hier etwas geboten, ihr etwa mehr — im Gegenſatz zu den Unterthanen, oder im Unterſchied von ihnen; ſondern ihnen fürnehmlich; andern auch, andern nach ihrem Vermögen, fürnehmlich aber Königen und Fürſten. Was der Obrigkeit von Amtswegen ge⸗ bührt, gebührt nicht den Unterthanen. Der Obrigkeit gebührt von Amts⸗ wegen das Schwert, den Unterthanen nicht. Darum ſagt Chriſtus zu Petro: „Stecke dein Schwert in die Scheide“, das gehört nicht dir. — Alſo was der Obrigkeit eigentlich als Obrigkeit gebührt, das gehört nicht ihr für⸗ nehmlich. Wenn aber Königen und Fürſten hier etwas „fürnehmlich“ zugeſchrieben wird, ſo gebührt das auch andern, iſt auch anderer Pflicht. Sie ſtehen alſo hier nicht als Obrigkeit im Gegenſatz zu Unterthanen, ſo daß ſie ſagen könnten: „ſo ſoll es ſein“, und die Unterthanen ſagen müßten: „wir wollen uns daran halten“, ſondern ſie werden in einer Reihe obenhin geſtellt. Wer? Könige und Fürſten. Als was? als Obrigkeit? Nein, als „fürnehmſte Glieder der Kirche“. — Alſo als Glieder der Kirche ſollen ſie das thun, weil ſie fürnehmſte Glieder der Kirche ſind. Ein chriſt⸗ licher König und Fürſt hat alſo, weil er eben ein Chriſt iſt, nicht inſofern er König iſt, ſondern ſofern er großen Einfluß hat, reich, mächtig iſt, ge⸗ wiſſe Pflichten. Wie ein reicher Chriſt beſondere Verantwortlichkeit hat, ſeinem Gotte gegenüber, wie wir bei einem Kirchbau ſagen, das iſt Aller Pflicht, hier mitzuhelfen, vornehmlich aber die deinige, den Gott ſo reich mit irdiſchen Gütern geſegnet hat, ſo iſt es auch beſtellt um einen König oder Fürſten, deren Wort beſonders viel gilt auch da, wo ſie nicht als Obrigkeit reden, wo ſie nicht ſagen können „du ſollſt“, ſondern wo ſie er⸗ muntern und ermahnen. So ſollen Könige und Fürſten, ſagt das Symbol, „helfen und ſchauen“ (nicht „anordnen, befehlen“), daß „allerlei Irrthum weggethan werde“. Es ſoll alſo ein König nicht ſagen können, wenn er Glied einer chriſtlichen Gemeinde iſt und ſeinen Prediger und Seelſorger hat: „Der Hülfsprediger, den wir da haben, predigt allerdings nicht recht, pre⸗ digt nicht die reine, lautere Lehre; aber ich kann nichts dazu thun, ſintemal ich der König bin. Das gehört nicht zu meinem Amt; das iſt eure Arbeit, ihr Paſtoren, ihr müßt darüber wachen.“ Da ſollte ihm geſagt werden: