# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S9 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1890. 9 Die Form der Obrigkeit bildet ſich hiſtoriſch aus. Dabei kommt es für die Gültigkeit des Amtes gar nicht darauf an, wie die Obrigkeit zu ihrem Amte gekommen iſt, ob durch Nachfolge, Wahl, Eroberung, Revolution, Uſurpation, oder ob ſie heidniſch oder chriſtlich, gottlos oder fromm ſei. — Theſis II. Das Amt der Obrigkeit erſtreckt ſich nur auf zeitliche Güter, nicht aber über geiſtliche Dinge oder das Gewiſſen. Die Theſe zerfällt in zwei Theile, deren erſten, „das Amt der Obrigkeit erſtreckt ſich nur auf zeitliche Güter“, nachfolgende Schriftſtellen als richtig erweiſen. Röm. 13, 4. heißt es, die Obrigkeit ſei eine Rächerin über den, der Böſes thut; Vers 3. ſteht, ſie ſei zu fürchten den böſen Werken. Ferner wird von ihr geſagt, ſie ſolle das Schwert haben, d. h. es beſtändig führen. Dasſelbe lehrt auch Matth. 26, 52.: „Wer das Schwert nimmt, der ſoll durch das Schwert umkommen“, womit zu vergleichen iſt 1 Moſ. 9, 6.: „Wer Menſchenblut vergießt, deß Blut ſoll auch durch Menſchen vergoſſen werden.“ — Die Obrigkeit ſoll richten. Pſalm 148, 11. und an andern Stellen werden überall Richter in eine Reihe geſtellt mit Königen und Fürſten. Man könnte dahin auch 5 Moſ. 16, 18. ziehen, wiewohl ſich dies bloß auf eine jüdiſche Staatseinrichtung bezieht. — Die Obrigkeit ſoll fer⸗ ner vertheidigen; das gehört mit zu ihrem Amt. 1 Moſ. 14, 14. zeigt uns Abraham nicht nur als Hausvater ſeines Geſindes, ſondern auch als obrigkeitliche Perſon, die den Lot beſchützt. — Die Obrigkeit iſt auch da „zu Lobe den Frommen“, das heißt doch wohl: ſie ſoll ſolche als gute Bürger anerkennen. — Durch alle dieſe Thätigkeiten ermöglicht es uns die Obrigkeit, daß wir unter ihr ein geruhiges und ſtilles Leben führen mögen in aller Gottſeligkeit und Ehrbarkeit. Alle dieſe Stellen alſo, die von der eigentlichen Aufgabe der Obrigkeit handeln, reden von rein äußerlichen Dingen; und rein äußerliche Dinge ſind es demnach, worüber ſich das Amt der Obrigkeit erſtreckt. Das erklärt auch unſer Bekenntniß. Augsburgiſche Confeſſion, Art. 28.: „Denn das weltliche Re⸗ giment gehet mit viel andern Sachen um, denn das Evangelium; welche Gewalt ſchützt nicht die Seelen, ſondern Leib und Gut wider äußerliche Ge⸗ walt mit dem Schwert und leiblichen Pönen. Darum ſoll man die zwei Regimente, das geiſtliche und weltliche, nicht in einander mengen und werfen.“ Apologie (Müller, S. 91): „Denn Gott der HErr will, daß den groben Sünden durch eine äußerliche Zucht gewehret werde, und dasſelbe zu erhalten, gibt er Geſetz, ordnet Obrigkeit, gibt gelehrte und weiſe Leute, die zum Regiment dienen.“ So ſchreibt auch Luther in zahlreichen Stellen,