# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1890_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1890. 7 Heſ. 29, 20.: „Aber das Land Egypten will ich ihm (Nebucadnezar) geben, für ſeine Arbeit, die er daran gethan hat; denn ſie (Nebucadnezar und ſein Heer) haben mir gedient (indem ich durch ſie mein gerecht Gericht wider die Stadt Tyrus vollzogen habe), ſpricht der HErr HErr.“ Die Obrigkeit übt ſpeciell Gottes Richter⸗Amt: 2 Chron. 19, 6.: „Und (Joſaphat) ſprach zu den Richtern: Sehet zu, was ihr thut; denn ihr haltet das Gericht nicht den Menſchen, ſondern dem HErrn; und er iſt mit euch im Gericht.“ Gott wird ſie auch allein aufheben: 1 Cor. 15, 24.: „Darnach das Ende (der Welt und aller weltlichen Herrſchaft), wenn er das Reich Gott und dem Vater überantworten wird, wenn er aufheben wird alle Herrſchaft und Obrigkeit und Gewalt.“ Gott allein darf die Obrigkeit aufheben. Er hat ſie bloß für dieſe Zeit einge⸗ richtet, ſie wird mit der Zeit aufhören. Dies beweiſt aber, daß er ſie ſelber aufheben wird, beweiſt auch, daß ſie eine göttliche Einrichtung iſt. Sie iſt göttliche Ordnung. Zwar heißt es 1 Petr. 2, 13.: „Seid unterthan aller menſchlichen Ordnung, um des HErrn willen.“ Κτίσις ἀνθρωπίνη heißt ſie aber nicht, weil ſie von Menſchen gegründet iſt, ſondern weil ſie ſich auf die Ordnung unter den Menſchen bezieht, die menſchlichen Verhältniſſe ordnet und regelt. Hoſ. 8, 4. heißt es wohl: „Sie machen Könige, aber ohne mich; ſie ſetzen Fürſten und ich muß es nicht wiſſen.“ Damit verdammt Gott aber nicht die Einſetzung von Königen und Fürſten überhaupt, ſondern daß die Könige auf Gott mißfällige Weiſe in's Amt gekommen ſind. Dasſelbe bezeugt die Augsburgiſche Confeſſion, Art. 16.: „Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Oberkeit in der Welt und geordnete Regimente und Geſetze, gute Ordnung, von Gott geſchaffen und eingeſetzt ſind.“ Unter Polizei verſteht die Augsb. Confeſſion, wie die Väter überhaupt, das Geſammt⸗Staatsweſen, wie an πολιτία, von dem es abgeleitet iſt, zu erſehen, alſo ſie braucht das Wort in weiterem Sinne, und nicht, wie wir jetzt, für eine beſtimmte Thätigkeit der Obrigkeit. Daß die Obrigkeit von Gott und daher göttliche Ordnung iſt, geht auch daraus hervor, daß alle Menſchen von Natur durch das Gewiſſen an⸗ getrieben werden, der Obrigkeit zu gehorchen. Das zeigt ſich nicht nur am jüdiſchen Volk, das ſeines Ungehorſams und ſeiner Halsſtarrigkeit wegen bekannt war, aber ſtets, wenn es Ernſt wurde, ſich doch beugte, ſondern auch an anderen Völkern, von denen es keines gibt noch gegeben hat, welches nicht einen Anführer oder eine Obrigkeit hätte oder gehabt hätte. Das Gewiſſen lehrt den Heiden der Obrigkeit gehorchen und ſagt ihm, wenn du es nicht thuſt, ſo ſteht noch Einer über der Obrigkeit, der achtet auf deinen Ungehorſam, auch wenn deine Obrigkeit nichts darum weiß oder ihn über⸗ ſieht. Sie hat eben ein Stück göttlicher Majeſtät an ſich und iſt ohne Zweifel eine Fortentwickelung der väterlichen Gewalt.