# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1858_S264 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 264 Die Kirche Norwegens. gehörigen Schranken geübten Laienpredigt nicht abgeneigt, und die „Norwegische Kirchenzeitung“ auch nicht. Es konnte nicht ausbleiben, daß der 14. Artikel der Augsburgischen Confession öfter angeführt und besprochen werden mußte. Das Ergebniß war, daß man unterschied den öffentlichen, kirchlichen, mit Sacramentsverwaltung verbundenen Gottesdienst und die Privatversammlungen, ein Unterschied, den die letztere Klasse der Geistlichen nicht anerkannte. An vielen Orten finden sich außer den Kirchen noch eigens erbaute Bethäuser oder gemiethete Locale, worin die „Erbauungsversammlungen“ gehalten werden, oder es werden dazu Schullocale benutzt. Jene Vorsichtsmaßregeln werden wirklich auch ausgeübt, und ganz unbekannten Personen kein Vortrag gestattet, und Fremde, auch nicht ganz Unbekannte halten nur auf ergangene Aufforderung Erbauungsvorträge. Davon hatte ich Gelegenheit, mich selbst zu überzeugen. — Wenn man nun an dergleichen Vorträge nicht die Forderungen stellen kann, wie an die Predigt eines theologisch gebildeten Geistlichen, so kann ja auch eine schlichte, wenn auch mangelhafte, Verkündigung der Heilswahrheit namentlich bei dem einfältigen Volke ihren großen Nutzen haben. Die Predigten werden zwar im Ganzen einfach gehalten, einfacher, als es oft in Deutschland der Fall ist; aber zu läugnen ist ja nicht, daß Männer aus dem Volke das Volk doch oft besser ansprechen können. Und man ist hie und da in seinen Anforderungen an Laienprediger auch in gewissem Maße streng, so daß man durchaus nicht gewillt ist, jede verworrene und verwirrende Rede zu dulden. Die Laienversammlung zu Tönset bestimmte ausdrücklich: Jeder, der reden wolle, müsse sich genau untersuchen, was ihn dazu treibe, da das Herz ein betrügliches Ding sei, und der bloße Drang nicht immer ein echter Beweggrund. Er müsse hinlängliche Kenntniß in Gottes Wort haben, so daß er es recht theilen könne, nicht Gesetz und Evangelium vermenge, sondern scharf Rechtfertigung und Heiligung, Glauben und gute Werke zu scheiden wisse. Nur der Hausvater in seinem Hause und der, welchen der Hausvater zum Reden auffordere, seien als berufen zu betrachten u. s. w. Ich war Augen- und Ohrenzeuge, wie eine Laienpredigt, der man außer einer etwas eintönigen Länge und Breite nichts Verwerfliches nachweisen konnte, einer scharfen Kritik unterworfen wurde. Ob freilich überall die so nahe liegenden bedenklichen Folgen und Gefahren vermieden werden, ist eine schwer zu beantwortende Frage. Wohl kommt es hie und da noch vor, daß Manche im eigenen Drange laufen und sich zu großen Thaten berufen glauben, oder daß das Volk auf alle möglichen Geister hört; aber das würde auch der Fall sein, wenn die kirchlich⸗gesinnten, glaubensgesunden Laien schwiegen. Gerade diese können noch ein Gegengewicht gegen Sectengeister bilden. Wünschenswerth ist es immerhin, daß, wo einmal die Laienthätigkeit eine Macht geworden ist, wenigstens die Spannung schwinde, welche sich aus frühern Zeiten noch herschreibt, wo der unter den Geistlichen herrschende offene Unglaube die Laienpredigt hervorrief, und daß der besonnene Geist, der unter den Laien bei Behandlung dieser Frage sich