# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1888_S53 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗Amerika. 1888. 53 VII. Anfrage der Ehrw. Synode von Minneſota u. a. St. Der Secretät genannter Synode hatte Folgendes eingeſandt: „Aus dem Protokoll der Sitzung der Ehrw. Synode von Minneſota vom 3. Juli 1888: ‚Beſchloſſen: unſere Delegaten ſollen folgende Anfrage an die Ehrw. Synodalconferenz richten: 1. Was ſie unter Staaten⸗Synoden verſtehe? — 2. Ob dies Project von Staaten⸗Synoden noch beſtehe und anerkannt werde?‘“ Bei Beſprechung dieſer Anfrage wurde zunächſt darauf hingewieſen, daß in der Conſtitution der Synodalconferenz der Ausdruck „Staaten⸗ Synode“ nicht vorkommt. Dort iſt nur beſtimmt, daß es unſer Ziel ſein ſoll, ein Ende dieſer Zuſtände zu ſchaffen, daß Synoden desſelben Glaubens durcheinandergeſchoben ſind. Eine authentiſche Auslegung dieſes Stückes von § III der Conſtitution gibt die Synodalconferenz in ihrem fünften Bericht, 1876, S. 44—48. Da ſind die Staatsgrenzen als die natürlichen Grenzen anerkannt. Doch kann eine territoriale Abgrenzung, wie die Con⸗ ſtitution ſie als anzuſtrebendes Ziel beſtimmt, auch kleinere oder größere Gebiete umfaſſen. — Auf die Frage, wie wir uns die Staaten⸗Synoden denken, können wir als Synodalconferenz nicht eingehen, das iſt Sache der betreffenden Synoden. Die einzelnen Synoden haben ſich aber ſchon über das Wie ausgeſprochen. Minneſota ſagt: „Wir erkennen die Bildung unabhängiger Staaten⸗Synoden als Ziel an.“ (6. Bericht der Syn.⸗ Conf., 1877, S. 38 unten.) Wisconſin ſagt: „Daß ſie den urſprüng⸗ lichen Plan der Vereinigung aller rechtgläubigen Lutheraner innerhalb der Synodalconferenz zu ſelbſtändigen, unabhängigen Staaten⸗ Synoden von Herzen gutheißt und billigt.“ (A. a. O., S. 41, unten.) Miſſouri dagegen ſagt: Daß ſie „den Vorſchlag der Synodalconferenz zur Bildung von Staaten⸗Synoden von Herzen gutheiße und auf denſelben einzugehen bereit ſei, vorausgeſetzt, daß den einzelnen Staaten⸗Synoden die Möglichkeit nicht abgeſchnitten werde, ſich an eine der beſtehenden allgemeinen Synoden anzuſchließen, denſelben alſo ihre Selbſtändigkeit und Unabhängigkeit gewahrt bleibe.“ (7. Ber. der Syn.⸗Conf., 1878, S. 53 f.) Während alſo alle Synoden ſich für territoriale Abgrenzung zu Staaten⸗ Synoden ausſprechen, ſo finden wir bei ihnen nicht völlige Uebereinſtim⸗ mung in der Auffaſſung deſſen, was man ſich als Staaten⸗Synoden denkt. Die Conferenz wollte auf eine Discuſſion über das Wie der Ver⸗ ſchmelzung zu Staaten⸗Synoden jetzt nicht eingehen. So wurde denn beſchloſſen: 1. daß wir die Ehrw. Synode von Minneſota dahin beſcheiden, daß ſie als Antwort auf ihre Frage anſehen möge, was die Synodalconferenz in ihrer fünften, ſechsten und ſiebenten Verſammlung in den Jahren 1876, ’77 und ’78 verhandelt hat, wie ſolches in ihren Be⸗ richten geſchrieben ſteht; 2. daß wir dieſe ganze Angelegenheit der Zukunft überlaſſen und dem lieben Gott befehlen.