# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1888_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 52 Verhandlungen der zwölften Verſammlung andern Synode direct beruft, ſo ſoll der betreffende Paſtor gehalten ſein, ebenſo zu handeln, wie bei einer Synodalgemeinde. Er ſoll vor Annahme des Berufes dem Präſes der Synode, welche bisher die Gemeinde bediente, Anzeige machen und im Fall der Annahme des Berufes ſich der betreffenden Synode anſchließen. Iſt die Gemeinde zu verſchiedenen Zeiten von ver⸗ ſchiedenen Synoden bedient worden, ſo hat diejenige Synode den Vorzug, welche der Gemeinde zuletzt diente. Ferner beſchloß die Conferenz: Die Präſides der Synoden oder Di⸗ ſtricte zu erſuchen, dies Abkommen ihren Synoden oder Diſtricten zur even⸗ tuellen Annahme vorzulegen, ſowie dieſe Beſchlüſſe in den Synodalorganen zu publiciren. V. Das Hinſcheiden des ſel. Herrn Dr. C. F. W. Walther. Die Synodalconferenz nahm folgenden Committeebericht an: „Bei der gegenwärtigen Verſammlung der Synodalconferenz fehlt in unſerer Mitte der Hauptbegründer unſerer Vereinigung, ein Theologe, der ſich — das rühmen wir mit Dank gegen Gott — nicht nur um unſere amerikaniſch⸗lutheriſche Kirche, ſondern um die aller Länder hoch verdient gemacht hat, der ſelige Profeſſor Dr. C. F. W. Walther. Wenn wir nun an den großen Verluſt denken, der uns nach Gottes Willen betroffen, ſo möchten wir in unſerem Schmerze den Hingeſchiedenen für unerſetzlich halten. Sehen wir aber auf die Gnadenführung und Verheißung unſeres treuen Gottes, ſo müſſen wir dem uns Entriſſenen die ihm beſcherte Ruhe gönnen und uns tröſten, daß der HErr auch ferner bei uns ſein und uns ſein reines Wort aus Gnaden erhalten wird. „Wolle Gott uns Gnade geben, daß wir der Treue im Bekenntniß, der Hingebung und Selbſtverleugnung des hochbegnadeten Mannes nach⸗ eifern und ihn uns ein Vorbild ſein laſſen in dem demüthigen Sinn, der ſelbſt nichts ſein will und Gottes Ehre über alles ſucht.“ VI. Verſchmelzung der zur Synodalconferenz gehörenden Synoden. Ueber dieſen Gegenſtand wurde im Anſchluß an den letzten Theil der Lehrverhandlungen noch längere Zeit geſprochen. Alle ſtimmten darin überein, daß die Synoden durch die Einigkeit im Glauben bereits in der von Gott gebotenen Einigkeit ſtehen, ſowie, daß die kirchenregimentliche Verſchmelzung nur dann vorgenommen werden könne, wenn alle Synoden und deren einzelne Theile die Zeit dazu für gekommen erachteten.