# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1888_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 28 Verhandlungen der zwölften Verſammlung welche ſich als Glaubensbrüder erkannt und anerkannt haben und ſomit auch in Sacramentsgemeinſchaft mit einander ſtehen, nun auch dieſelbe äußere Ordnung des Gottesdienſtes annehmen. Oder auch ſo, daß ſie, die bisher geſonderte kirchliche Körper bildeten, geradezu eine kirchen⸗ regimentliche Vereinigung eingehen. Aber es muß nicht nothwendiger⸗ weiſe ſo ſein. Kirchenregimentliche Verbindungen und gottesdienſtliche Ordnungen ſind Mitteldinge, die der chriſtlichen Freiheit und dem chriſt⸗ lichen Urtheil der einzelnen Chriſten und der einzelnen Ortsgemeinden anheimgegeben ſind. Während ich vielleicht meine, die Conformirung in gottesdienſtlichen Gebräuchen wäre unter dieſen Umſtänden gut und thun⸗ lich, iſt vielleicht ein Anderer, der es ebenſo ernſt meint mit der Wohlfahrt des Reiches Gottes, ganz anderer Anſicht, und ich habe durchaus nicht das Recht, etwa zu ſagen: Du mußt doch im Glauben mit uns nicht ganz einig ſein, wenn du jetzt nicht für Conformirung in den Ceremonien oder für kirchenregimentliche Verſchmelzung biſt. Ob dieſe Dinge nach der Liebe geboten ſeien, muß ich der chriſtlichen Gewiſſenhaftigkeit des Einzelnen überlaſſen. Aber es gibt eine unter allen Umſtänden nothwendige äußere Bezeugung der inneren Glaubenseinigkeit. Geſetzt den Fall, die Synode von Wisconſin würde wegen Bezeugung dieſes oder jenes Artikels unſeres⸗ gemeinſamen allerheiligſten Glaubens angegriffen, geſchmäht, ja mit Ketzer⸗ namen belegt, ſo dürften Minneſota und Miſſouri nicht ſagen: „Ich kenne des Menſchen“ (nämlich Wisconſin) „nicht“, ſondern Minneſota und Miſſouri müſſen ſagen: Was Wisconſin lehrt, lehren auch wir; Wiscon⸗ ſins Lehre iſt unſere Lehre; wir ſind Glaubensbrüder Wisconſins. Wür⸗ den wir nicht ſo ſagen, ſo würden wir ſchwer ſündigen; ſo würden wir in Wisconſin den rechten Glauben, Chriſtum ſelbſt verleugnen. Das ſoll es heißen, wenn in der Theſe geſagt iſt: „Die nothwendige äußere Be⸗ zeugung“ u. ſ. w. Hierher gehören u. a. die Schriftſtellen Matth. 10, 32. 33.: „Wer mich bekennet vor den Menſchen, den will ich auch bekennen vor meinem himmliſchen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menſchen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmliſchen Vater.“ Chriſtus wird hier auf Erden in ſeinem Wort, in der von ihm geoffenbarten Lehre bekannt und verleugnet. Wer darum den verleugnet, der Chriſti Lehre bekennt, verleugnet Chriſtum ſelbſt. Ferner gehört hierher 2 Tim. 1, 8.: „Darum ſo ſchäme dich nicht des Zeugniſſes unſeres HErrn, noch meiner, der ich ſein Gebundener bin, ſondern leide dich mit dem Evangelio nach der Kraft Gottes.“ Als Paulus dieſe Worte an Timotheus ſchrieb, war er ein Gefangener in Rom. Indem er nun Timotheus zu einem fröhlichen Be⸗ kenntniß des Evangeliums ermuntert, ſagt er nicht bloß: „ſchäme dich nicht des Zeugniſſes unſeres HErrn“, ſondern ſetzt auch hinzu: „noch meiner, der ich ſein Gebundener bin“. Paulus war um des Evan⸗