# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1858_S261 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Kirche Norwegens. 261 mir lieb und theuer geworden. Es ist unter den jüngern Theologen eine lebendige Regsamkeit. Vielfach sind Geistliche und Candidaten zu theologischen Vereinen zusammengetreten, in denen literarische Erscheinungen und kirchliche Thatsachen besprochen werden. In einem Lande von Norwegens eigenthümlicher Beschaffenheit, dessen Bevölkerung gezwungen ist, zerstreut zu wohnen, wo die Kirchspiele einen bedeutenden Flächenumfang haben, manche 12 norwegische Quadratmeilen (die norw. Meile beträgt etwa 1½ deutsche), manche Kirchspielsbewohner 3—4 Meilen von der Kirche entfernt wohnen, der einzelne Pfarrer oft zahlreiche Gemeinden hat, da ist viel zu thun, um den Lauf des Wortes zu fördern, und es wird auch Vieles gethan, wovon Einiges hier erwähnt werden möge. — 1. Die geistlichen Arbeitskräfte. Ein Mangel hieran ist zur Zeit sehr fühlbar, und wird oft und lebhaft besprochen. (Nach einer mir vorliegenden statistischen Angabe zählte Norwegen zu Anfange des Jahres 1856, unter der Voraussetzung, daß sämmtliche Stellen besetzt seien, 484 Männer, die im geistlichen Amte standen). Das Kirchenregiment thut, was möglich ist, um diesem Uebelstand abzuhelfen. Seit 1854 — 57 sind 14 neue Aemter eingerichtet, und es wird darauf fortwährend Bedacht genommen, erledigte größere Pfarrbezirke zu theilen. Nur läßt eine solche Maßregel sich nicht überstürzen, da hier auch pecuniäre Verhältnisse Berücksichtigung erfordern, und es ist kaum möglich, daß die Abhülfe mit dem Bedürfniß gleichen Schritt halte. Eine andere Art der Abhülfe suchte das Kirchendepartement in der Einsetzung von Stiftskapellanen, d. h. Geistlichen, welche ohne zu einer bestimmten Gemeine berufen zu sein, nach Bestimmung des Bischofs zur Aushülfe nach obwaltendem Bedürfniß verwendet werden sollten. Ein 1854 gestellter Antrag der Regierung in dieser Angelegenheit fand im Storthing keinen Eingang und die dazu nöthigen Mittel wurden nicht bewilligt. Nachdem die Angelegenheit einige Zeit nicht mehr besprochen war, wurde sie durch Lector Nissen neu angeregt, welcher bei einem gelegentlich gehaltenen Vortrage ausführte, daß der römischen Propaganda gegenüber es wünschenswerth sei, disponible Kräfte zu haben, welche nach Bedürfniß, da, wo es augenblicklich nöthig sei, verwendet werden könnten, wozu er gerade solche Stiftskapellane für geeignet hielt. Auch von andern Seiten her, z. B. aus dem Stift Tremso, wo theils starke religiöse Bewegung, theils der Mangel an hinreichenden Kräften eine Abhülfe besonders wünschenswerth machte, wurde um Einrichtung eines solchen Amtes gebeten. Im vorigen Jahre kam eine neue Proposition beim Storthing zur Verhandlung und fand dieses Mal Unterstützung. Nach dem Gesetz sollen diese Stiftskapellane verwandt werden: 1) zur Verwaltung geistlicher Aemter, welche erledigt, oder deren Inhaber zeitweilig von deren Verwaltung befreit seien, sofern kein geeigneter personeller Kapellan unter passenden Bedingungen zu erhalten sei, 2) Gottesdienst zu halten oder mit anderer geistlicher Wirksamkeit beizustehen für Volksmassen, die zu gewissen Zeiten versammelt sind, z. B. beim Fischereibetriebe,