# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1888_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Verhandlungen der zwölften Verſammlung äußerlich ſo gleichförmig ſein, wie uniformirte Soldaten; ſind ſie aber nicht einig im Glauben, in der Lehre, dann iſt alle ihre Einigkeit nur Schein. Kurz: Gleichförmigkeit in den Ceremonien und der Verfaſſung iſt nicht unter allen Umſtänden und in allen Beziehungen gleichgültig, aber völlig gleichgültig, was das Weſen der Einigkeit im Glauben betrifft. So ſagt auch unſer Bekenntniß, Augsb. Confeſſion, Art. 7: „Dies iſt genug zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirche, daß da einträchtig⸗ lich nach reinem Verſtand das Evangelium gepredigt und die Sacramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und iſt nicht noth zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirche, daß allenthalben gleichförmige Ceremonien, von den Menſchen eingeſetzt, gehalten werden.“ Freilich gibt unſer Bekenntniß auch dem Gedanken Ausdruck, daß die Gleichheit in gewiſſen Ceremonien in anderer Beziehung nicht völlig gleich⸗ gültig ſei; indem wir z. B. gewiſſe Ceremonien mit der alten Kirche ge⸗ meinſam haben, geben wir in etwas auch äußerlich unſeren Zuſammenhang mit dieſer Kirche zu erkennen. Aber unſer Bekenntniß ſetzt ſofort hinzu, daß dieſe Gleichheit in äußerlichen Ordnungen nicht in Betracht kommen könne, wenn es ſich um das Weſen der chriſtlichen Einigkeit handelt. Es heißt in der Apologie (Art. 7 und 8. Müller, S. 159): „Wiewohl es uns auch wohlgefällt, daß die Univerſalceremonien um Einigkeit und guter Ord⸗ nung willen (propter tranquillitatem) gleichförmig gehalten werden, wie wir denn in unſern Kirchen die Meſſe, des Sonntags Feier und die andern hohen Feier auch behalten. Und wir laſſen uns gefallen alle gute nützliche Menſchenſatzungen, ſonderlich die da zu einer feinen äußerlichen Zucht die⸗ nen der Jugend und des Volkes. Aber hier iſt die Frage darüber nicht, ob Menſchenſatzungen um äußerlicher Zucht willen, um Friedens willen (propter tranquillitatem aut corporalem utilitatem) zu halten ſeien? Es iſt gar viel ein ander Frage, nämlich ob ſolche Menſchenſatzungen halten, ein Gottesdienſt ſei, dadurch man Gott verſöhne, und daß ohne ſolche Satzungen niemand vor Gott gerecht ſein möge“ (und wir ſetzen dem ana⸗ log hinzu: daß ohne ſolche Satzungen Kirchen nicht einig ſein mögen). „Das iſt die Hauptfrage. Wenn darauf ſchließlich und endlich geantwor⸗ tet iſt, ſo iſt darnach klar zu urtheilen, ob das heiße einig oder einträch⸗ tig mit der Kirche ſein, wenn wir allenthalben ſolche Satzungen zugleich halten.“ Es wurde im Anſchluß hieran noch ausgeführt: Es kommt vor, daß, wenn Chriſten von einer Gemeinde in die andere verziehen, ſie ſich dort um anderer Ceremonien willen nicht heimiſch fühlen. So wünſchenswerth es nun iſt, daß namentlich auch um ſolcher Schwachen willen die Ceremonien in derſelben Gemeinſchaft möglichſt gleichförmig ſeien, ſo ſollte man doch dieſe Leute belehren und ihnen zeigen, daß es, was die wahre chriſtliche Ge⸗