# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1888_S8 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 8 Verhandlungen der zwölften Verſammlung nach reinem Verſtand das Evangelium gepredigt und die heiligen Sacra⸗ mente laut des Evangelii gereicht werden.“ Sie bekennt im 10. Artikel der Concordienformel (Müller, S. 553): „Wir glauben, lehren und be⸗ kennen auch, daß keine Kirche die andere verdammen ſoll, daß eine weniger oder mehr äußerlicher, von Gott ungebotener Ceremonien denn die andere hat, wenn ſonſt in der Lehre und allen derſelben Artikeln, wie auch im rechten Gebrauch der heiligen Sacramente mit einander Einigkeit gehalten.“ Hier erklärt unſere Kirche, daß ſie unter rechter Einigkeit die Uebereinſtimmung „in der Lehre und allen derſelben Artikeln“, nicht bloß in einigen derſelben, verſtehe. Am Schluß des 11. Artikels der Concor⸗ dienformel (Müller, S. 724 f.) betheuert unſere Kirche, daß ſie zur Einig⸗ keit herzliche Luſt und Liebe trage und danach ſtrebe, dieſelbe zu befördern, aber es müſſe eine ſolche Einigkeit ſein, „durch welche Gott ſeine Ehre un⸗ verletzt, der göttlichen Wahrheit des heiligen Evangelii nichts begeben, dem wenigſten Irrthum nichts eingeräumt“ werde. Dieſe Erklärungen über die wahre chriſtliche Einigkeit hat auch die Synodalconferenz in der „Denkſchrift“ vom Jahre 1871 wiederholt. Auf Seite 26 dieſer „Denkſchrift“ werden die Worte des 10. Artikels der Con⸗ cordienformel als eine Beſchreibung der rechten Einigkeit angeführt. Zum Beweis, daß die lutheriſche Kirche unter der gottgewollten Einig⸗ keit die Uebereinſtimmung in allen Artikeln der chriſtlichen Lehre ver⸗ ſtehe, kann auch noch auf Folgendes hingewieſen werden. Obwohl die lutheriſche Kirche zugibt, daß auch unter den Irrgläubigen noch wahre Chriſten ſich finden, ſo hat ſie ſich doch immer geweigert, kirchliche Ge⸗ meinſchaft mit Irrgläubigen zu pflegen, um nicht einem falſchen Begriff von kirchlicher Einigkeit Vorſchub zu leiſten, dem Begriff nämlich, als ob Uebereinſtimmung in allen Stücken nicht nöthig ſei, mit andern Worten: als ob es nicht nöthig ſei, das ganze Wort Gottes anzunehmen. Daß dies Verſtändniß von Einigkeit in der lutheriſchen Kirche gilt, geht auch hervor aus der Art und Weiſe, wie ſie die Irrenden und Schwachen in ihrer eigenen Gemeinſchaft behandelt. Sie wirft dieſelben nicht über Bord, das wäre ein Greuel; aber ſie ſagt auch nicht: „Es kommt nichts darauf an, ob jemand in dieſer oder jener Lehre irrt“, ſon⸗ dern ſie thut an den Schwachen, was der Apoſtel Paulus nach 1 Theſſ. 3, 10. an den Theſſalonichern that: ſie ſucht durch Belehrung aus Gottes Wort unter aller Geduld und Liebe die Mängel des Glaubens zu er⸗ ſtatten. Sie behält alſo immer im Auge, daß die gottgewollte Einigkeit in der Uebereinſtimmung in allen Artikeln der chriſtlichen Lehre beſtehe. Die lutheriſche Kirche unterſcheidet endlich auch genau zwiſchen irr⸗ gläubigen und rechtgläubigen Kirchen. Solche Kirchen, die nicht in allen Artikeln der chriſtlichen Lehre nach Gottes Wort lehren, nennt ſie verderbte oder irrgläubige Kirchen; ſolche Kirchen hingegen, die in allen Artikeln die rechte Lehre führen, nennt ſie rechtgläubige. Warum hält ſie