# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1886_S89 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodal⸗Conferenz von Nord⸗Amerika. 1886. 89 11. Bericht über den Synodalbericht des Weſtlichen Diſtricts der Miſſouri⸗Synode vom Jahre 1885. Die Unterzeichneten haben auftragsgemäß den Synodalbericht des Weſtlichen Diſtricts der Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. vom Jahre 1885 durchgeſehen. Gegenſtand der Verhandlungen desſelben war der Satz: „Daß nur durch die Lehre der lutheriſchen Kirche Gott allein alle Ehre gegeben werde, erhellt zwölftens auch aus der Lehre derſelben von dem Gehorſam gegen Menſchen in Sachen des Glaubens und Gewiſſens“, welcher in vier nähere Theſen zergliedert iſt. Die über dieſen Gegenſtand geführten Verhandlungen ſind eben ſo klar und überzeugend wie ſchriftgemäß. Hochachtungsvoll Conr. Jäger. R. Pieper. 12. Bericht über den Synodalbericht des Wisconſin⸗Diſtricts der Miſſouri⸗Synode vom Jahre 1885. Unterzeichnete Committee hat auftragsgemäß den Bericht des Wisconſin⸗ Diſtricts der Ehrw. Miſſouri⸗Synode vom Jahre 1885 durchgeſehen und geprüft. Der Bericht handelt über die Frage: „Welches ſind die Eigen⸗ ſchaften einer wohlgegründeten wahrhaft lutheriſchen Gemeinde, nach wel⸗ chen daher lutheriſche Prediger mit ihren Gemeinden als ihrem Ziele zu ſtreben haben?“ — und zwar ſpeciell über Theſe XIII: „Sie (eine wohl⸗ gegründete wahrhaft lutheriſche Gemeinde) glaubt von Herzen an die Gegen⸗ wart des Leibes und Blutes Chriſti im heiligen Abendmahl und ſucht daher zu verhüten, daß dasſelbe bei ihr niemand zu ſeinem Gerichte genieße.“ — Der betreffende Gegenſtand wurde gründlich und der geſunden Lehre gemäß erörtert. P. Brand. K. Walz. 13. Bericht über die Synodalberichte der Ehrw. Synode von Wisconſin u. a. St. vom Jahre 1884 und 1885. Die Ehrw. Wisconſin⸗Synode beſchäftigte ſich im Jahre ’84 in der den Lehrverhandlungen gewidmeten Zeit mit Theſen vom Anſehen und Ge⸗ brauch der heiligen Schrift. Im Jahre 1885 wurden Theſen zu Ende ge⸗ bracht, welche ſchon im Jahre 1881 begonnen waren und von den Gnaden⸗ mitteln handelten.