# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1886_S13 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodal⸗Conferenz von Nord⸗Amerika. 1886. 13 Wie aber nun, wenn die Schrift nur im Großen und Ganzen, nur in den Hauptſachen göttlichen Urſprungs wäre und nicht in allen Stücken, nicht auch im einzelnen Ausdruck; wie, wenn es Stellen menſchlichen Ur⸗ ſprungs darin gäbe; wenn es möglich wäre, daß die Schrift mit Irrthum behaftet ſei oder die einzelnen Worte von Menſchen ſo gewählt und geſetzt ſeien, — wie ſtellte ſich dann die Schrift für alle praktiſche Verwendung im Glauben und Leben? Es wäre damit völlig aus. Ein Beiſpiel möge das veranſchaulichen. Würde wohl ein Erbſchaftsgericht ein menſchliches Teſta⸗ ment gelten laſſen, wenn dasſelbe zwar zum Theil von dem Erblaſſer, zum Theil aber von den Erben und von Anderen, die ein Intereſſe darin haben, aufgeſetzt, und noch dazu nicht geſchieden wäre, was der Erblaſſer ſelbſt und was die Erben und Andere geſchrieben hätten? Würde das Gericht nicht ein ſolches Schriftſtück als nutzloſes Papier auf die Seite werfen? Und kein Erbe könnte fröhlich zugreifen und etwas als ſein Erbtheil er⸗ kennen, was ihm nach ſolchem Teſtament zugeſprochen würde. Nein, da wird ſtreng darauf geſehen, daß der Erblaſſer bei vollem Bewußtſein Wort für Wort durch Namensunterſchrift als ſeinen eigenen Willen anerkenne, und zwar vor Zeugen, damit ſolches auch gewiß ſei. Wo irgend Zweifel herrſchen nach dem Tode des Teſtators, da fällt die Gültigkeit und Kraft eines ſolchen irdiſchen Teſtamentes dahin. Und da handelt es ſich um „dieſes Lebens Güter, eine Hand voller Sand, Kummer der Gemüther“. Und wir ſollten zwei Teſtamente von Gott haben, darin es ſich um Güter handelt, die mehr werth ſind als Himmel und Erde, und dieſe ſollten uns in einer Verfaſſung gegeben ſein, daß darin Göttliches und Menſchliches vermiſcht wäre und noch dazu ſich nicht unterſcheiden ließe, was göttlich und was menſchlich ſei? — Wenn ferner zwei Menſchen einen Contract machen, überlaſſen ſie es nicht Anderen, nach deren Gefallen das Schrift⸗ ſtück aufzuſetzen, ſondern ſehen darauf, daß es ſorgfältig Wort für Wort in ihrem, der Contractoren, Sinne, aufgezeichnet wird. So iſt es auch bei Aufſtellung von Geſetzen; da wird ebenfalls genau der Ausdruck erwogen, damit das Geſetz auch wirklich das beſage und vorſchreibe, was die Geſetz⸗ geber ſagen und vorſchreiben wollten. Und keine Obrigkeit läßt es ſich gefallen, wenn man ihr ſagt: In den Hauptſachen mag es nach dem Geſetz gehen, aber in Nebenſachen nicht, denn da ſind auch Elemente drin, die nicht bindend ſind. Wie ſorgfältig ſind wir bei Gemeindeprotokollen, daß jedes Wort den Sachverhalt wiedergebe! Woher anders kann man auch den Inhalt eines Schriftſtückes erfahren, wenn nicht aus dem Ausdruck? Alſo, wer uns dieſe Gewißheit nimmt, oder wer dieſe Ueberzeugung aufgibt, daß die heilige Schrift Alten und Neuen Teſtamentes nach Inhalt und Ausdruck göttlichen Urſprungs ſei, der nimmt uns den Grund des chriſtlichen Glaubens hinweg und gibt ihn ſelber auf. Einfältige Chriſten könnten hierbei ſprechen: Ich dachte, das ſtünde feſt, daß die Bibel Gottes Wort iſt, daran habe ich noch nie gezweifelt.