# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S249 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 249 Hannover. Unser im Wesentlichen lutherisches Hannover hatte durch das Hinzukommen mehrerer reformirter Landestheile, namentlich Ostfrieslands und der Grafschaft Bentheim, sowie der niederhessischen Enklave Bovenden bei Göttingen immerhin einzelne Ansätze zur kirchenregimentlichen Union, und würde, wenn einmal ein unionslustiger Regent auf den Thron käme, in die Gefahr kommen können, auch eine die Bekenntnisse vermengende Union zu erhalten. Bisher waren nun blos die Lutheraner einer solchen ernstlich abgeneigt und fühlten das Mißliche der bestehenden Verbindung recht bitter. Wenn z. B. das rein luth. Consistorium zu Osnabrück die ref. Pastoren für Lingen examiniren und ordiniren, also auf reformirtes Bekenntniß verpflichten muß, wenn es in mehreren Gemeinen vorkommt, daß ein — also unirter — Prediger seine gemischte Gemeine mit den sacris bedient, oder wenn ein lutherischer und ein reformirter Pfarrer abwechselnd an einem Altar stehen, so muß das ja natürlich jeden beleidigen, der noch weiß, daß die beiden Kirchen sich nicht blos in der Abendmahlslehre unterscheiden, sondern in ihrer Anschauung der göttlichen Heilsthaten überhaupt auseinandergehen. Die Reformirten hatten das indeß bisher nicht so gefühlt, wie sie denn immer leichter zur Union geneigt sind. Im vergangenen Jahre aber erschien eine sehr wichtige „Denkschrift zur Orientirung über die Zustände, Hoffnungen und Bedürfnisse der ref. Kirche in Hannover," in welcher die unterzeichneten Geistlichen im Namen der 113 ref. Gemeinen im Königreich erklären, daß auch sie nicht mehr an eine Union denken mögen, daß sie den Mischmasch gern los sein wollen, und deßhalb bei dem königl. Ministerium des Cultus Vorschläge machen, was zu thun sei, die lokal zerstreuten Glieder ihrer Kirche innerlich zu verbinden. Wir gönnen es den Reformirten, daß ihre Bitten höchsten Orts genehmigt werden. Nachdem die Denkschrift einen sehr anziehenden Ueberblick über die Geschichte der sechs ref. Kirchenkreise gegeben hat, folgt der Vorschlag, der dahin lautet, daß die 113 Gemeinen mögen zu einer ref. Landeskirche zusammengefaßt werden, die ein gemeinsames Kirchenregiment, gleiche Lehrnorm, gleiche Verfassung, nämlich die Classen⸗ oder Presbyterial⸗ und Synodal⸗Verfassung haben soll. Ostfriesland mit 79 ref. Gemeinen würde dabei natürlich den Vortritt haben. Welche Schwierigkeiten der Ausführung solcher Vorschläge entgegenstehen, verhehlt sich die Denkschrift nicht; muß sie sich doch bei einzelnen Parzellen — besonders bei dem niederhessischen, also doch eigentlich lutherischen, wenigstens lutheranisirenden Bovenden — viel Mühe geben, um den gnesio-reformirten Typus zu konstatiren. Noch mehr Schwierigkeiten wird die Auseinandersetzung mit der lutherischen Kirche darbieten wo Simultankirchen waren. Würde aber die gutgemeinte und lobenswerthe Bewegung der Reformirten auch von keinem Erfolge gekrönt, so freuen wir uns doch, daß auch bei ihnen der Gedanke wach wird: Laßt uns treu sein mit der Gabe, die wir