# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S246 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 246 Welch' eine theure Gabe Gottes wir an unserer Synodalgemeinschaft haben. „Wehe dem," sagt der Prediger Salomo, „der allein ist, wenn er fällt, so ist kein Anderer da, der ihm aufhelfe." Ist nun das einem Pfarrer verliehene Pfund, es sei groß oder klein, dadurch, daß er verkümmert oder einem weltlichen Wandel sich ergiebt, für das Beste der Kirche so gut als vergraben: so muß man schon sehr zufrieden sein, wenn der überkommene Zustand christlicher Sitte und Moralität nothdürftig in den Gemeinen erhalten wird. Bricht, wie es zuweilen geschieht, dennoch hier und da neues Leben hervor, so ist wenigstens der Pastor daran nicht schuld. „Gott," sagt der alte Rieger, „muß Kinder und Christus muß Diener haben. Es schlüpfen hier und da (daß ich so rede) Leute aus dem Erdboden hervor, daß man fast nicht weiß, wo sie herkommen, welche mit ihrem neuen Eifer der Gottseligkeit, mit ihrem neuen Ernst Christo zu dienen, mit ihrem evangelischen und ungeheuchelten Christenthum unser altes, träges, faules, unfruchtbares Wesen, unsere Lauheit und Heuchelei, unsern Unglauben, Weltförmigkeit und irdischen Sinn überaus beschämen." Freilich kann der Geist Gottes, wenn der ordentliche Weg verwachsen oder verschüttet ist, neue Wege bahnen; aber darauf darf man es doch nicht ankommen lassen, sondern muß vielmehr sorgen, daß der ordentliche Kirchenweg im guten Stande sei; und das wäre recht die Aufgabe des Superintendenten, dafür zu arbeiten durch seelsorgerische Einwirkung auf die ihm untergebenen Pastoren. Hier wäre wohl die Thätigkeit eines treuen Seelenhirten wünschenswerth, dem Weisheit und Kraft verliehen wäre, einestheils mit dem Müden zu rechter Zeit zu reden, die lässigen Hände und ermatteten Knie aufzurichten, den niedergedrückten Geist zu erquicken, anderntheils dem profanen Sinn und der Verweltlichung entgegen zu arbeiten. Solche Seelsorge des Superintendenten darf man keinesfalls deshalb für überflüssig erachten, weil ja doch wohl ein und der andere Amtsbruder mit Aufmunterung oder Zurechtweisung, wo es Noth thut, dem Amtsbruder helfen werde. Denn erstlich soll man doch nicht warten, ob sich dergleichen etwa finden möchte: dazu ist die Sache zu wichtig; alsdann aber ist es ein eigen Ding, an einem Pastor aus blos allgemein⸗christlich⸗brüderlicher Pflicht den Seelsorger abzugeben; man weiß ja, wie schwierig das aus vielen Gründen in solchem Falle ist. Es möchte doch, um mit sicher gegründetem Herzen die Sache aufzufassen und durchzuführen, der allgemeinchristliche Beruf keineswegs ausreichend sein. Hier bedarf es erst recht, mehr noch als bei jeder andern Seelsorge, des Bewußtseins, Pflicht und Recht dazu durch einen speciellen nach Gottes Ordnung vom Kirchenregiment überkommenen Beruf hinter sich zu haben. Von einer solchen Pastoralpflege Seitens der Superintendenten kann man aber bis jetzt nicht viel rühmen. Das liegt sicherlich in vielen Fällen weder an der Zaghaftigkeit oder Trägheit oder der mangelnden Pflichterkenntniß des geistlichen Inspectors, sondern an der durch die Umstände bedingten Unmöglichkeit. Unter den jetzigen Verhältnissen hat ein Superintendent viel zu große Sprengel zu besorgen; wenigstens in den meisten Fällen sind es zwanzig bis dreißig,