# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodal⸗Conferenz von Nord⸗Amerika. 1884. 27 Aber das ändert nichts an dem Obengeſagten, wie die Ohioer ſich an die Lehrväter abgöttiſch hängen. Denn das wiſſen wir auch, daß ſie ſich nicht zu allen und jeden Artikeln des chriſtlichen Glaubens, wie ſie bei den Lehrvätern behandelt ſind, in Bauſch und Bogen bekennen, ſondern hier nur zu ihrer Wahllehre. Nach dem Wheelinger Beſchluß bauen die Ohioer allerdings ihren Glauben auf Menſchen⸗Autorität. Gegneriſcherſeits hat man ſich freilich damit herauszureden geſucht, daß man bemerkte: wir ver⸗ pflichten auf die Lehre der Väter, die in Uebereinſtimmung mit der Lehre der Concordienformel iſt. Aber nun lehren ja die ſpäteren Väter nach der Lehre der Gegner eine Wahl in dem ſogenannten engeren Sinn, während die Concordienformel nach ihnen eine Wahl im ſogenannten weiteren oder ſowohl in jenem wie in dieſem Sinn lehre. Damit iſt zugeſtanden, daß die Concordienformel die Lehre der ſpäteren Väter wenigſtens noch nicht ausſpricht, ſo daß, wer die Lehre der Concordienformel kennt, damit noch nicht zugleich die Lehre der ſpäteren Väter hat. Somit erhellt klar, daß durch den Wheelinger Beſchluß die Gewiſſen auf etwas verpflichtet werden, was ſie nicht kennen; denn die Concordienformel bedient ſich bekanntlich des Intuitu fidei nicht, ſondern ſagt im Gegentheil, daß der Glaube aus der Erwählung folge und nicht ihr vorhergebe. Dagegen berufen ſie ſich nur auf die Väter, indem ſie zu verſtehen geben, daß dieſe doch gewiß die Concordienformel richtig verſtanden haben würden. So tragen ſie aus den Vätern das Intuitu fidei in die Concordienformel hinein und durch die Concordienformel in die heilige Schrift. So können wir denn nur dann unſere Beſchuldigung, daß Ohio mit den Vätern Abgötterei treibt, zurück⸗ ziehen, wenn es ſein Bekenntniß widerruft und nur ſagt, daß es ſich zu den Schriften der Väter bekenne, ſofern und ſoweit dieſelben mit Schrift und Bekenntniß übereinſtimmen, womit freilich, was den Glauben und die Lehre der Väter betrifft, ſo viel wie nichts geſagt iſt. Aber ohne eine ſolche Aenderung ihres Bekenntniſſes helfen alle Gloſſen nichts und unſere ſchwere Anklage bleibt ſtehen vor Gott und Menſchen. Eins iſt jedoch recht tröſtlich an der Wheelinger Synode, daß die Leiter derſelben in der Erklärung oder ihrem Bekenntniß die Worte ſtreichen muß⸗ ten: „Alle Gegenlehre verwerfen wir.“ Dagegen traten nämlich mehrere auf. Das war ihnen zu ſtark. Und ſie mußten es ſtreichen. Daraus ſieht man, daß die Herren ihrer Sache nicht gewiß ſind. Denn wer das iſt, der muß ſagen: Iſt das alles allein richtig, ſo iſt alles Andere falſch und muß verworfen werden. Aber eben die Richtigkeit ihrer Lehre konnten ſie den Einfältigen nicht klar machen. Wollte Gott! wir könnten nun das böſe Geſchwür in der Ohioſynode aufſtechen, damit die Aufrichtigen zu ſich ſelbſt kommen und frei werden von dieſem knechtiſchen Joch. Aber mag Ohio, wo immer es ſich thun läßt, da ernten wollen, wo viele geſäet haben, wir als treue Lutheraner, die immer nur thun, wozu wir Beruf haben, können und wollen hier nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.