# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1884_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodal⸗Conferenz von Nord⸗Amerika. 1884. 21 Dieſe fünf Stellen merke man ſich wohl. Die ſind unumſtößlich und nur die elendeſte Sophiſterei kann ſie verdrehen und dann ſagen: Nein! erſt kam der Glaube und dann dachte Gott: Nun, den will ich er⸗ wählen, der iſt ſo gut geweſen, mein Evangelium anzunehmen. Eine ſolche Lehre hat Gerhard nicht geführt. Er hat nicht geſagt, wie Profeſſor Loy: Election depends upon man's conduct. Nein, Gott hat nur ſich angeſehen. An uns ſah er nichts als Tod, Sünde, Verderben. Da ſah er nur, was ihn zum Zorn reizen konnte. — Am weiteſten unter allen Gegnern iſt aber die Ohioſynode gegangen. Da dieſelbe nun wegen der Lehre von der Gnadenwahl von uns ausgegangen iſt, ſo wird es am Platze ſein, zu hören, was dieſelbe beſchloſſen hat, als ſie aus der Synodalconferenz austreten wollte, welche Lehre ſie ferner feſthalten, um welches Banner ſie ſich ſchaaren und warum ſie nicht länger mit uns zu⸗ ſammen am Reiche Gottes arbeiten wolle. Dieſelbe hat im Jahre 1881 unter der Ueberſchrift: „Unſere Stellung in der Lehre von der Gnadenwahl“ Fol⸗ gendes als ihr Glaubensbekenntniß öffentlich und feierlich aufgeſtellt: „Aufs neue (?) bekennen wir uns hiermit zu der Lehre von der Gnadenwahl, wie ſie in der Concordienformel enthalten iſt, und auch wie ſie in Ueberein⸗ ſtimmung damit von den Lehrvätern unſerer Kirche im Großen und Ganzen (!) je und je geführt worden iſt; inſonderheit halten wir für ſchrift⸗ und ſymbolgemäß (und ſomit für gut lutheriſch) die Lehre unſerer Väter, daß die Verordnung der Auserwählten zum ewigen Leben geſchehen ſei in Anſehung des Glaubens, d. h. in Anſehung des durch den Glauben ergriffenen Verdienſtes Chriſti. Deshalb beſchloſſen, daß, wie in der Vergangenheit (?), ſo auch in der Zukunft die hier aufs neue von uns bekannte Lehre in unſern Anſtalten, Schulen, Publicationen und Kirchen die einzig berechtigte ſein ſoll.“ (Verhandlungen der 25. außer⸗ ordentlichen Verſammlung der Allgemeinen ev.⸗luth. Synode von Ohio u. a. St., gehalten zu Wheeling, W. Va. September 1881. S. 39.) Darauf erfolgte von Seiten der Männer, welche ſpäter austraten und die Concordiaſynode bildeten, ein Proteſt, worauf die Synode ſpäter noch Fol⸗ gendes erklärte: „Daß wir als eine lutheriſche Synode die Concordien⸗ formel annehmen, wie ſie die Kirche (?) je und je angenommen und ver⸗ ſtanden hat, nämlich ſo, daß die Lehre: ‚Die Auswahl der Perſonen habe ſtattgefunden in Anſehung des Glaubens‘, ihr gemäß und darum gut lutheriſch ſei. Wer nun wirklich eine entgegengeſetzte Lehr⸗ ſtellung hat, der kann freilich, ohne Unioniſt zu ſein, nicht bei uns bleiben.“ (A. a. O. S. 50.) Hiermit hat denn die Ohioſynode documentirt, daß ſie einen tiefen Fall gethan hat. Denn 1. ſie veranlaßt alle Glieder ihrer Synode, ihren Glauben mit auf die Lehrväter zu gründen. Sie ſagen das zwar nicht ausdrücklich. Aber man bedenke, was ſie thun. Jeder wird verpflichtet, ſich zu dem zu bekennen, was die Väter je und je über die Gnadenwahl ge⸗