# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S241 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 241 Hengstenberg über Abendmahlsgemeinschaft mit den Calvinisten. So schreibt Hengstenberg in dem dießjährigen Vorwort zur „Ev. K. Z.": Die Augsburgische Confession stellt die lutherische Abendmahlslehre als Glaubensartikel hin und verwirft die Gegenlehre ausdrücklich: „Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, daß wahrer Leib und Blut Christi wahrhaft unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig und ausgetheilt und genommen wird. Deshalb wird auch die Gegenlehre verworfen"*). Wenn der kleine Catechismus Luthers sagt: das Sacrament des Altares sey der wahre Leib und Blut des Herrn Christus in und unter dem Brot und Wein, der große: es ist der wahre Leib und Blut des Herrn Christus in und unter dem Brot und Wein: wie kann da eine principielle Abendmahlsgemeinschaft zwischen denjenigen stattfinden, welche dies höchste aller Mysterien anbetend verehren und denjenigen, welche es läugnen? Die Lehre der Lutherischen Kirche selbst schließt die darin Abweichenden von ihrem Abendmahl aus, und es heißt diese Lehre antasten, heißt das Bekenntniß der Lutherischen Kirche aufheben, wenn man sie nöthigen will, den Reformirten unbedingte Abendmahlsgemeinschaft zu gewähren. Gegen eine solche Abendmahlsgemeinschaft mit den Reformirten haben sich nach dem Vorgange Luthers stets alle Lutherische Theologen †), auch ein Spener erklärt. Dr. Jul. Müller zwar meint **): „Hätte Luther im Kampfe mit den Schweizern eine solche Abendmahlslehre hauptsächlich sich gegenüber gehabt, wie die von Calvin entwickelte, er hätte auch dann schwerlich darauf verzichtet, die seinige geltend zu machen, aber er würde gewiß nie gewagt haben, um dieser Differenz willen die Kirchentrennung aufzuheben." Aber das Gegentheil liegt klar geschichtlich vor. Calvin hat seine Abendmahlslehre von Bucer überkommen und im Wesentlichen ist zwischen beiden kein Unterschied. In dieser Lehre aber erkannte Luther, nachdem er sich vollkommen in Bezug auf sie orientirt hatte, keine Verbesserung, im Gegentheile eine Verschlimmerung, weil der bleibende große und schwere Schaden dadurch verdeckt wurde. Er schreibt in einem Briefe aus seiner letzten Zeit ††): „Ich bitte aber im Herrn, daß euch nicht betrügen und verführen mögen, es seyn die Zürcher als *) Der von reformirter Seite gemachte ohnmächtige Versuch, den 10. Art. der Augsb. Conf. seines Lutherischen Gehaltes zu entleeren (Dr. Heppe), ist von einem reformirten Theologen mit anerkennenswerther Unparteilichkeit zurückgewiesen und vernichtet worden, C. Olevianus und Z. Ursinus, von Pfarrer Sudhoff in Frankfurt am Main, Elberf. 57. S. 61 f. †) Erhard Schnepf z. B. erklärte, da er von dem Herzoge Ulrich von Würtemberg neben dem Zwinglianer Ambrosius Blaurer zu dem Werke der Reformation berufen war, gleich bei seiner Ankunft in Stuttgart dem Herzog: „er könne nur dann mit Blaurer am Hause des Herrn bauen, wenn dieser mit ihm in der Lehre vom heiligen Abendmahle einerlei Meinung habe," Römer, kirchl. Gesch. Würtembergs, S. 171. **) Ueber die Union, S. 328. ††) W. W. 17. S. 2633.