# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S239 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Professoren Thomasius, Harnack und Delitzsch, gegen von Hofmann. 239 in solchem Grade der Fall, daß dem „Schriftbeweise" von hier aus, wo die Controlle so leicht ist, nothwendig Ungunst erfolgen muß. Man muß das Vertrauen zu dem Ausleger verlieren, der so das Handgreiflichste zu verkehren vermag. Die Schrift bedarf eigentlich keiner Widerlegung, obgleich eine solche, wie wir hören, vorbereitet wird, sie führt dieselbe bei sich. Dr. von Hofmann hat sich in diesem zweiten Stücke der Schutzschriften und ebenso in der zweiten Ausg. des Schriftbeweises scheinbar um ein Bedeutendes der biblischen und kirchlichen Lehre genähert. Er redet jetzt viel von dem Zorne Gottes, den Christus uns zu Liebe getragen haben soll. Aber die Annäherung ist nur eine scheinbare und somit verwirrende, so daß in Wahrheit nicht sowohl ein Fortschritt vorliegt, als vielmehr ein Rückschritt. Der Zorn Gottes, von dem v. H. redet, gehört nicht zur Sache. Er kommt nur in Betracht als Ursache des Uebels in der Welt, in dessen Gemeinschaft Christus willig eintrat und ist nur eine Bezeichnung dieses Uebels selbst nach seiner überirdischen Causalität. Von einer stellvertretenden Erleidung des Zornes will v. H. nach wie vor nichts wissen. Er behauptet auch jetzt noch: „daß die Bestrafung unserer Sünde an ihm statt an uns vollzogen worden, ist ein selbstgeschaffenes Mysterium." (S. 106) Er sagt es klar heraus: (S. 103) „Zwischen der Unterstellung des ewigen Sohnes Gottes unter einem stellvertretungsweise an ihm geschehenen Vollzuge des göttlichen Strafgerichts gegen die Menschheit bleibt der sehr wesentliche (allerdings!) Unterschied, daß nicht der Sohn Gegenstand des Zornes Gottes des Vaters ist, wenn auch nur stellvertretungsweise, sondern die Menschheit, und daß nicht die Strafe, welcher die unerlöste Menschheit für ewig anheim gefallen wäre, an dem Sohne vollzogen worden, sondern ihm sein Heilandsberuf Ursache aller der Leiden geworden ist, welche derselbe in Folge seines Einkommens in die adamitische Menschheit mit sich brachte. Nicht ihn, anstatt uns Im 3. Art. der Augsb. Conf. heißt es von Christo, er sey gestorben, „daß er ein Opfer wäre nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle andere Sünde und Gottes Zorn versühne." In Art. 4 wird gesagt, daß die Sünden uns vergeben werden um Christus willen, der durch seinen Tod für unsere Sünden genug gethan hat, qui sua morte pro peccatis nostris satisfecit. In dem Abschnitte von den Mißbräuchen wird das Leiden Christi eine Genugthuung genannt, nicht allein für die Erbschuld, sondern auch für alle übrigen Sünden. Im 4. Art. der Apologie wird Christi Blut und Verdienst der Schatz genannt, durch welchen die Sünde bezahlt ist. Ebendaselbst heißt es: „Weit über unsere Reinheit, ja weit über das Gesetz selbst muß der Tod Christi und seine uns geschenkte Genugthuung gestellt werden, daß wir annehmen, wir haben wegen jener Genugthuung einen gnädigen Gott, nicht wegen unserer Erfüllung des Gesetzes." Luther sagt: „Das muß uns helfen, daß der Mann Jesus Christus kommen ist und unsere Sünde und Tod, so wir mit allem Rechte verdienet haben, auf sich selbst genommen und getragen hat. — Er ist an unsere Statt getreten und hat von unsertwegen das Gesetz, Sünde und Tod lassen auf ihn fallen." Anderwärts: „Seiner Person halber ist er gerecht und ohne alle Sünde gewesen; aber weil er sich fremder Sünde annahm, ist er zum Sünder geworden." Anderwärts: „Er ist beides in einer Person, der höchste größte und einige Sünder und die höchste größte und einige Gerechtigkeit."