# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S238 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 238 Die Professoren Thomasius, Harnack und Delitzsch, gegen von Hofmann. deine Rede und bewahren deinen Bund.“ Die Art und Weise ihres Auftretens kann man wahrhaft musterhaft nennen. Sie haben mit keinem Worte die Liebe verletzt und doch mit vollem Ernste und zugleich in wissenschaftlicher Tüchtigkeit Zeugniß für die Wahrheit abgelegt. Die Schrift: „Das Bekenntniß der Luth. Kirche von der Versöhnung und die Versöhnungslehre Dr. von Hofmanns von Dr. Thomasius. Mit einem Nachworte von Dr. Harnack,“ die sich darauf beschränkte den Widerstreit der Lehre v. Hofmanns und der kirchlichen ins Licht zu stellen, erhielt eine wesentliche Ergänzung durch die zweite Schlußbetrachtung in dem Commentare zu dem Briefe an die Hebräer von Dr. Delitzsch: „über den festen Schriftgrund der Kirchenlehre von der stellvertretenden Genugthuung,“ worin dem unächten „Schriftbeweise“ der ächte entgegengestellt wird. Wir wollen die Worte hier ausheben, in denen er sich concentrirt darstellt: „Behält man die Verdammnißwürdigkeit unserer Schuld recht im Auge und läßt man ohne Deuteln die drei großen von der Schrift bezeugten Heilswahrheiten stehen, 1) daß Gott den, der von keiner Sünde wußte, für uns zur Sünde gemacht, d. h. ihm unsere Sünden imputirt hat, 2) daß Christus, der Schuldlose, aber mit unserer Schuld Beladene für uns ein Fluch geworden, d. i. den Blitz des Zornes, der uns treffen sollte, für uns erlitten, oder wie die Schrift auch sagt, daß Gott an seinem Sohne, der unser Fleisch und Blut angenommen, und sich uns zum Sündopfer, zur Sündessühne begeben, das Gericht über die Sünde vollzogen; 3) daß uns nun im Glauben seine Gerechtigkeit ebenso zugerechnet wird, um vor Gott bestehen zu können, wie er sich hat unsere Sünden zurechnen lassen, um sie zu büßen: so ist es auch, so lange diese Vordersätze ungeschmälert bleiben, sonnenklar, daß er stellvertretend für uns gelitten und gestorben, damit wir nicht leiden müßten, was wir verwirkt, und damit wir statt zu sterben in seinem durch stellvertretenden Tod hindurch gewonnenen Leben das Leben hätten. Die Antwort Dr. von Hofmanns auf die Schrift von Dr. Thomasius und Dr. Harnack enthält das zweite Stück seiner „Schutzschriften für eine neue Weise, alte Wahrheit zu lehren“, Nördlingen 57, das sich von dem ersten durch seinen milderen Ton vortheilhaft unterscheidet. Er sucht darin den Beweis zu führen, daß die Bekenntnißschriften die Lehre von der stellvertretenden Genugthuung nicht enthalten, daß Luther und Melanchthon diese Lehre nicht geführt haben. Damit hat er sich in eine gar mißliche Position begeben. Verliert der „Schriftbeweis“ schon alle Bedeutung, wenn man, nachdem man ihn durchgelesen, mit offenem Auge und sinnendem Geiste die Schriftstellen Jes. 53. Matth. 20, 28. Röm. 3, 25. 26. 8, 3. 2 Cor. 5, 21. Gal. 3, 13. Hebr. 9, 28. 1 Petr. 2, 24. betrachtet, so sind noch mehr alle exegetischen „Künste“ (Pred. 7, 30.) vergebens angewandt, wenn ein irgend unbefangener Leser, nachdem er die „Schutzschrift“ aus der Hand gelegt, noch einmal die betreffenden Stellen der Bekenntnißschriften in ihrer Totalität und einige der Hauptstellen Luthers und Melanchthons überblickt.*) Es ist dies *) Schon die Anführung einiger Stellen wird zum Beweise des Gesagten hinreichen.