# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S81 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 81 — — 81 — angelangt war, redete die Konferenz alſo an: „Wenn man ſage: die Syno⸗ dalkonferenz als ſolche habe damit nichts zu thun, ſo hält das doch nicht Stich. Die Konferenz beſchließt über mancherlei Sachen, die ſich über die ganze Zeit von zwei Jahren erſtrecken, z. B. in betreff der Negermiſſion. Es iſt doch überhaupt Aufgabe der Synodalkonferenz, auf Befeſtigung des Friedens hinzuarbeiten, überhaupt auf das Wohl der Kirche und beſonders auf das Wohl der in der Synodalkonferenz verbündeten Synoden zu ſchauen. Nun iſt ja die Norwegiſche Synode Glied der Konferenz, aber leider! wegen dieſes Lehrſtreites ein krankes Glied, und die lieben Brüder aus den ande⸗ ren Synoden müſſen wiſſen, welche arme Not wir haben in unſerer Synode wegen dieſes Streites. Es iſt ſchon früher berichtigt worden, was Prof. Schmidt geſagt haben ſoll, daß er nicht in Zucht genommen wäre. Wir haben in dieſen zwei, drei Jahren faſt nichts anderes gethan auf unſeren Konferenzen, als dieſe Sache behandelt und damit auch Herrn Prof. Schmidt und die mit ihm ſtehen, in Zucht genommen. Das war unſere Sorge, Mühe und Arbeit in dieſer traurigen Zeit. Und ich glaube, die Synodalkonferenz iſt uns und der Kirche und dem lieben Gott vor allem ſchuldig, daß ſie thut, was ſie kann, uns in dieſer unſerer Not zu helfen. Wenn ein Glied leidet, ſo leiden alle Glieder mit. Was der Norwegiſchen Synode Schaden iſt, das iſt auch Schaden der ganzen Kirche. Es ſcheidet uns viel, Sprache und Nationalität, aber wir ſind Kinder derſelben lutheriſchen Kirche. Und wenn es uns nun etwas helfen kann, daß man eine ſolche Disputation zu⸗ ſtande brächte — eine nützliche Sache wäre es ja, das erkennt die Konfe⸗ renz —, dann, glaube ich, iſt dieſe Synodalkonferenz dem lieben Gott und uns ſchuldig, dafür zu thun, was ſie kann.“ Daraufhin wurden nun folgende Beſchlüſſe gefaßt: 1. Beſchloſſen, daß die Synodalkonferenz hiermit noch⸗ mals ihre Bereitwilligkeit ausſpricht, eine Disputation zu halten, und demgemäß auch gleich die Männer ernennt, die in ihrem Namen mit Gegnern unſerer Lehre aus der Norwegiſchen Synode disputieren ſollen. 2. Beſchloſſen, daß die Disputanten ſein ſollen a. alle Profeſſoren der Theologie und b. alle allgemeinen und Diſtriktspräſides der zur Konferenz gehörenden Synoden. 3. Beſchloſſen, daß Zeit, Ort ꝛc. dieſer Disputation durch eine Komitee beſtimmt werde, beſtehend aus dem Präſes der Konferenz und den diesjährigen norwegiſchen Dele⸗ gaten.