# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S65 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 65 — es kommt mir nicht in den Sinn, ſie deshalb für falſche Lehrer zu erklären.“ Es wurden nun verſchiedene Anträge geſtellt zur Erklärung, in welchem Sinne man das „intuitu fidei“ verwerfe. Der erſte Antrag lautete: Die Ehrw. Synodalkonferenz, welche mit dem Zeugnis der Ehrw. Synoden von Wisconſin und von Minneſota zu⸗ gleich den Schlußſatz ſich angeeignet hat, daß hiermit die Lehre von der Anſehung des Glaubens verworfen ſei, giebt hierzu folgende doppelte Er⸗ klärung: a. Sie verwirft die durch jenen Ausdruck charakteriſierte Lehre ihrer Gegner; b. ſie will die alten Lehrer, welche dieſelbe Rede führen, keineswegs als falſche Lehrer hinſtellen. Ein zweiter Antrag ging dahin: Wenn der Ausdruck „in Anſehung des Glaubens“ ſo viel heißen ſoll, als ob Gott durch den Glauben oder gar durch das Verhalten des Menſchen zur Wahl beſtimmt oder bewogen wor⸗ den ſei, ſo verwerfen wir ihn als falſche Lehre. Der dritte Antrag lautete: Dieſe Worte ſchließen nach ihrem gram⸗ matiſchen Sinn in ſich, daß der Glaube entweder ein Beweggrund der Wahl ſei, und auf dieſe Weiſe kommt Synergismus in die Lehre von der Gnadenwahl, oder ein Erklärungsgrund, und das involviert Rationalis⸗ mus. Darum verwerfen wir dieſen Ausdruck. Jedoch wollen wir die alten Dogmatiker nicht deswegen für falſche Lehrer erklären, wenn ſie ſich auch dieſes Ausdruckes bedient haben, weil ſie trotzdem befliſſen geweſen ſind, Gott alle Ehre zu geben. Ein vierter Antrag ſagt: Weil der Ausdruck „in Betracht des Glau⸗ bens“ in der Lehre von der Gnadenwahl nicht bibliſch iſt, auch nicht ſym⸗ bolgemäß iſt, weil er an ſich mißverſtändlich iſt, und weil er ſo gefaßt, wie unſere jetzigen Gegner ihn erklären, einer falſchen und gefährlichen Lehre zur Decke dient: ſo verwerfen wir ihn, indem wir doch die alten Lehrer, die den Ausdruck gebraucht haben, nicht deswegen als Irrlehrer verurteilen wollen. Endlich wurde noch beantragt zu erklären: die Synodalkonferenz er⸗ achte ſich hier nicht für berufen, über die alten Lehrer des 17. Jahrhun⸗ derts ein Urteil zu fällen, nur das müſſe ſie ſagen, daß ſie die alten Lehrer nicht für falſche Lehrer halte. Da es nun von der höchſten Wichtigkeit und Bedeutung iſt, hier die rechte Faſſung und Form zu ſtellen, ſo wurde beſchloſſen, daß eine Komitee, beſtehend aus den Profeſſoren Dr. Walther, Ernſt, Stub und den Paſtoren Koren und Stöckhardt, dieſe Anträge genau prüfen und eine paſſende Form für morgen vormittag der Konferenz vorlegen ſolle.