# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S62 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 62 — werden hier Sätze vorgelegt von der allergrößten Tragweite, und zugleich wird geſagt, daß zu dem Bekenntnis der Wisconſin⸗Synode auch die Erklä⸗ rung gehört, wo es heißt, daß damit abgewieſen ſei, die Wahl ſei geſchehen in Anſehung des Glaubens. Ohne dieſe Erklärung könnte ich den Sätzen völlig zuſtimmen. Kommt aber dieſe Verwerfung des „intuitu fidei“ hinzu, ſo wird weiter gefragt: was darunter verſtanden ſei. Der eine ſagt nun ſo, der andere ſo. Das iſt aber gerade, ſoviel ich verſtehe, der Punkt in dieſer Frage. Und doch will man abfragen, ohne ſich dieſe Sache zu⸗ rechtzulegen und deutlich und klar zu ſagen: Dies verſtehen wir darunter, jenes verſtehen wir nicht!“ Hierauf wurde erwidert: Die Erklärung über das „intuitu fidei“ iſt im Synodalbericht der Wisconſin⸗Synode nicht etwa nur ſo angeflickt, ſondern dieſelbe ſteht im engſten inneren Zuſammenhang mit der ſo deut⸗ lich von der Synode bekannten Lehre von der Gnadenwahl. Die Wahl — wird erklärt — iſt eine Urſache der Berufung, Bekehrung ꝛc. Da iſt jedes Mißverſtändnis ausgeſchloſſen. Denn wenn geſagt iſt, die Wahl ſei eine Urſache der Seligkeit und alles deſſen ꝛc., ſo iſt klar gelehrt, daß der Glaube, der in der Zeit in den Seligwerdenden iſt, der Wahl nicht voran⸗ zuſtellen, ſondern eine Folge und Wirkung der Gnadenwahl ſei. Herr Paſtor Muus ſagt ferner, wenn man hier ein Bekenntnis zu Sätzen ver⸗ lange, die nur einmal vorgeleſen worden ſeien, ſo ſei das zu viel und eine ſo wichtige Sache zu ſchnell abgemacht. Aber man bedenke doch: Das Be⸗ kenntnis iſt ſo klar und einfach, daß man es nur zu hören braucht, um zu wiſſen, was gemeint iſt. Zudem handelt es ſich um eine Sache, mit der man ſich ſchon jahrelang beſchäftigt hat. Die Konferenz hielt es jedoch für notwendig, Herrn Paſtor Muus Zeit und Gelegenheit zu geben, ſich den Wortlaut der Erklärung genau und ſorgfältig anzuſehen, und bat ihn, dies in der Mittagszeit zu thun. Neunte Sitzung. Montag⸗Nachmittag, den 9. Oktober. Als in der Nachmittagsſitzung dieſer Gegenſtand wieder aufgenommen war, meinte man einerſeits, daß ja Theſen über die Gnadenwahl, welche von Herrn Dr. Walther verabfaßt und von der Miſſouri⸗Synode öffentlich angenommen worden ſind, auch zur Beſprechung in der Synodalkonfe⸗ renz vorgelegt werden ſollten. Da ſei es doch nicht in der Ordnung, wenn man erſt über die einzelnen Erklärungen der drei deutſchen Synoden be⸗ treffs der Gnadenwahl abſtimmen und dann erſt über die Lehre ſprechen wolle. Dem wurde entgegnet, daß dies gar nicht im Widerſpruch miteinander ſtehe. Die 13 Theſen der Miſſouri⸗Synode ſind von einem Gliede der