# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 61 — und Fleiſch ihrer Seligkeit gewiß ſein können und ſollen; und daß ſie (nämlich die Minneſota⸗Synode) mit den Perſonen und kirchlichen Körper⸗ ſchaften, die ſolchen Verſtand des 11. Artikels der Konkordienformel an uns und anderen als falſche Lehre läſtern, ſolange ſie nicht ehrlich wider⸗ rufen, keine weitere Synodal⸗, eventuell Kirchengemeiſchaft pflegen wird.“ Die Delegaten erklärten noch dies: Der Ausdruck „intuitu fidei“ iſt mißverſtändlich, aber wir wollen das nicht verwerfen, wenn jemand in der Beſchreibung der Auserwählten ſich des Ausdrucks bedient: von denen er vorausgeſehen hat ꝛc. Von miſſouriſcher Seite wurde geſagt: Es iſt kein Zweifel, daß ſie (die Wisconſiner und Minneſotaner) nichts haben ſagen wollen, als: Wir wiſſen, was man unter dem Ausdruck „intuitu fidei“ verſteht, und dieſe Lehre müſſen wir verwerfen, denn die Konkordienformel ſagt deutlich: Die Gnadenwahl iſt eine Urſache ꝛc. Damit haben die beiden Synoden nicht ſagen wollen, daß man dieſen Ausdruck nicht orthodox erklären könnte. Das iſt nicht die Frage. Sondern wir wiſſen, daß dieſe Lehre jetzt von unſern Gegnern geführt wird, und gerade der Ausdruck „intuitu fidei“ wird bei ihnen wie ein Kleinod angeſehen. Was bei den alten Theologen eine Schwachheit war, das gilt ihnen für eine Stärke. In dieſem Sinne haben Wisconſin und Minneſota dieſen Ausdruck verworfen. Daher wurde nun vorgeſchlagen, die Konferenz möge in Rückſicht auf die Verwerfung des „intuitu fidei“ erklären, daß ſie damit keineswegs die Lehrer des 17ten Jahrhunderts, welche ſich dieſes Ausdrucks bedient hätten, für falſche Lehrer oder Ketzer erkläre; ſondern dieſen Ausdruck nur im Sinne der jetzigen Gegner verwerfe. Es wurde auch geſagt, daß man hier ſich nicht näher darauf einlaſſen wolle, wie die Alten das „intuitu fidei“ verſtanden haben, ſondern nur, daß man ſie nicht als Ketzer anſehen könne. Einige norwegiſche Delegaten reichten folgende Erklärung ein: „Obwohl wir die Lehre von einer Wahl in Anſehung des Glaubens, wie ſie jetzt von Prof. Schmidt, von der Ohio⸗Synode und anderen geführt wird, als falſch erklären müſſen, und der Ausdruck auch nicht ſchriftgemäß iſt, ſo glauben wir doch, ſowohl daß mit jenem an ſich freilich mißverſtändlichen Ausdruck eine richtige Meinung verbunden werden kann, als auch daß die früheren Lehrer unſerer Kirche, die jenen Ausdruck gebraucht haben, nicht deswegen als falſche Lehrer verurteilt werden müſſen.“ Als nun die Abſtimmung geſchehen ſollte, ob die Synodalkonferenz die Erklärung der beiden genannten Synoden über die Gnadenwahl als richtig anerkenne, erhob ſich Herr Paſtor Muus und ſagte: „Ich muß es ſonder⸗ bar nennen, daß man bei ſo wichtigen Sätzen, die man uns vorlegt, uns das zumuten will, über Sätze, die erſt hier in dieſer Sitzung der Synodal⸗ konferenz vorgelegt worden ſind, abzuſtimmen. Ich hatte gemeint, daß man in der Sitzung der Synodalkonferenz die Streitigkeiten beſeitigen wolle durch Miteinanderreden darüber, durch Kolloquien. Anſtatt deſſen