# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S60 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 60 — 2. Die Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. hatte ſchon im Jahre 1881 auf ihrer dritten Delegaten⸗Synode zu Fort Wayne, Ind., folgende Sätze angenommen: „Was wir von der Gnadenwahl glauben, lehren und be⸗ kennen“ ꝛc. (Siehe oben Seite 23 ff.) Es wurde nun zunächſt die Frage aufgeworfen: Wie man die Zu⸗ ſtimmung zu dieſer Lehre der drei genannten Synoden auffaſſe, ob damit alle die betreffenden Synoden der Synodalkonferenz ſich zu ſolcher Lehre bekennten, wenn ihre Delegaten hier zuſtimmen? Darauf gab die Konferenz einſtimmig die folgende Antwort: „Nur dann antworten wir im Namen unſerer Synoden, wenn der betreffende Gegenſtand unſeren Synoden ſchon vorgelegt war und wir daher nur die Antwort unſerer Synoden bringen. Iſt es aber etwas, was erſt noch an die Synode zu bringen iſt, ſo iſt es nur der Ausdruck unſerer perſönlichen Überzeugung, den wir bringen. Wenn ich alſo jetzt hier ja ſage, ſo hat meine Synode noch lange nicht ja geſagt, ſondern nur ich habe ja geſagt; ſonſt könnten wir in ſolchen Fällen ſehr häufig gar nicht antworten. Es iſt aber von großer Wichtigkeit, wenn man zunächſt weiß, wie wir zur Sache ſtehen. Kommen wir dann hinterher zu unſeren Synoden, ſo ſagen wir: Wir haben ſo und ſo geſtimmt, nun mögt ihr euch darüber erklären.“ Nach dieſer Antwort wurde nun zunächſt die oben angeführte Dar⸗ legung der Lehre von der Gnadenwahl aus der Wisconſin⸗ und der Minne⸗ ſota⸗Synode aufgenommen, vorgeleſen und über die Zuſtimmung zu der⸗ ſelben von ſeiten der Konferenz beraten. Da nun dieſe beiden Synoden am Schluß erklärt haben, daß ſie den Ausdruck „intuitu fidei“, das iſt, in Anſehung des Glaubens, verwerfen, ſo entſpann ſich eine Debatte darüber, in welchem Sinne das „intuitu fidei“ verworfen ſein ſolle. Die Delegaten der Wisconſin⸗ und der Minneſota⸗Synode erklärten, daß ſie damit nichts anderes hätten ſagen wollen, als daß ſie das „intuitu fidei“, wie es in dem gegenwärtigen Streit von den Gegnern verſtanden werde, als falſche Lehre anſehen müß⸗ ten. Und gerade dieſer Zuſatz ſei notwendig geweſen, weil einige geglaubt hätten, ſie könnten die Erklärung der Synode wohl annehmen, wenn ſie dieſelbe in ihrem Sinne auslegen dürften. Das ſollte aber vollſtändig durch Verwerfung des „intuitu fidei“, wie es jetzt gebraucht wird, abge⸗ ſchnitten werden. Daß dies (wenigſtens was die Minneſota⸗Synode be⸗ trifft) ihr Verſtand ſei, zeige auch Seite 63 des betreffenden Synodalberich⸗ tes, wo es alſo heißt: „Daß die Wahl iſt eine Urſache des Glaubens und alſo der Kindſchaft derer, über welche ſie von Ewigkeit ergangen iſt, und mit welcher Gott das Beharren im Glauben und alſo auch die Seligkeit ſeiner Auserwählten der Weiſe in ſeine Hand genommen hat, daß dieſelben trotz Teufel, Welt