# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S49 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 49 — er nicht von der Wahrheit abgehen will, ſo haben wir genug; denn dann müſſen wir Gewiſſens halber erklären: Wir müſſen ihn ausſchließen, wenn er nicht Buße thut. Auch wurde entſchieden zurückgewieſen, daß Herr Prof. Schmidt for⸗ dere, auf Grund ſeines Kreditivs als Delegat ſich verantworten zu dürfen, Damit haben wir es zunächſt gar nicht zu thun. Wir fragen ihn nicht als einen Delegaten, ſondern haben es zunächſt nur mit ſeiner Perſon zu thun. Auf ſeine Antwort für ſeine Perſon kommt es an, ob er als Delegat be⸗ trachtet werden kann oder nicht. Herr Prof. Schmidt bemerkte ſodann: „Ich will nur aufmerkſam machen auf den erſten Punkt: in dem ſteht, daß ich bekennen ſoll, daß ich die Lehre der heiligen Schrift und des Bekenntniſſes von der Gnadenwahl verläſtert habe. Ich bitte, wie kann man mir nur zumuten, ein ſolches Bekenntnis zu thun! Wofür hält man mich und erklärt man mich, daß ich ein ſolches Bekenntnis thun ſoll, daß ich die Lehre der hei⸗ ligen Schrift und des Bekenntniſſes verläſtert habe! Es ſteht ja gar nicht da, daß ich die Lehre der Miſſouri⸗, Minneſota⸗ und Wisconſin⸗ ſynode ſo behandelt habe, ſondern die der heiligen Schrift und des Bekennt⸗ niſſes. Ich bitte die Ehrw. Synodalkonferenz zu bedenken, was für eine ungereimte Forderung ſie an mich ſtellt. Ich muß da natürlich mit nein antworten, und wenn ich ſo antworten würde, ſo würde das nicht recht ver⸗ ſtanden, indem man ſagen würde: Wir halten uns an den Wortlaut.“ Dagegen wurde nun allgemein die Erklärung abgegeben, daß niemand es ſo aufgefaßt habe, daß Prof. Schmidt in ſeinem Sinn und Stellung be⸗ kennen ſolle, daß er die Lehre der heiligen Schrift und des Bekenntniſſes verläſtert habe; ſondern daß er dies in Bezug auf unſere Synodallehre ge⸗ than habe, die wir natürlich als Lehre der heiligen Schrift und des Bekennt⸗ niſſes bezeichnen müſſen. Ein norwegiſcher Delegat erklärte: „Ich möchte bemerken, daß ich die Sache gar nicht ſo verſtanden habe, als fordere die Synodalkonfe⸗ renz von Herrn Prof. Schmidt eine ſolche Erklärung. Wenn das der Fall wäre, ſo wäre meine Poſition eine ganz andere als die jetzige. Ich hatte das ganz und gar nicht ſo aufgefaßt, als fordere man eine ſolche Erklärung von ſeiten Herrn Prof. Schmidts, und ich glaube, daß ſogar der Wortlaut des miſſouriſchen Proteſtes klar dawider iſt. Und das kann ich ja auch geſtehen, daß, falls eine ſolche Zumutung an Prof. Schmidt gerichtet worden wäre, ich mit ſo viel Nein geſtimmt haben würde, wie ich zuwege bringen konnte.“ Zum Beleg des eben geſagten wurde aus dem motivierten Proteſt der Miſſouri⸗Synode folgender Paſſus vorgeleſen: „Wir ſind nämlich bereit, denſelben zurückzuziehen, ſobald Herr Prof. Schmidt 1. ſeinen gegen uns öffentlich erhobenen Vorwurf des Calvinismus öffentlich, ohne Vorbehalt widerruft und 2. die von ihm gethanen Schritte zur Sprengung unſerer Synodalkonferenz und zur Zerreißung unſerer und