# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S233 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von der Versetzung der Prediger. 233 die Patronen, mit Dank gegen Gott zu erkennen, aber jetzt wider die ordentliche, anderweit ergangene Vocation ihn nicht weiter aufzuhalten, sintemal dieses ein großes Stück der Dankbarkeit für die göttlichen Gaben zu rechnen, wenn man derselben, so lange sie uns Gott gönnet, mit Dank und rechtmäßig gebraucht; wenn er sie aber zurückfordert, mit Geduld dieselben dem lieben Gott wiederum lässet folgen. So ist auch die Hand des HErrn noch unverkürzt; derselbe getreue Gott, welcher diesen Mann ihnen gegeben, ist noch heute so reich und kann dergleichen, ja auch noch besseren geben, wenn man nur nicht ein Mißtrauen auf ihn setzet, sondern seiner Vorsehung in Vocationssachen und Bestellung seiner Kirchen den ordentlichen Lauf lässet. Und wie sollte man ihm thun, wenn Gott der HErr diesen ihren Pfarrer durch den zeitlichen Tod abforderte, müßte man gleichwohl seiner Güte trauen, er werde wiederum eine andere tüchtige Person senden. Nun aber ist es Ein HErr und Ein Gott, der treue Prediger durch den Tod ins Himmelreich oder durch ordentliche Vocation an einen andern Ort fordert.“ 15. Aber es muß auch dies Bedenken gehoben werden: Was muß der Pastor thun, wenn er von der Gemeinde seine Entlassung nicht erlangen kann? Hier stimmen wir wieder mit der Entscheidung der Jenaer Theologischen Facultät, l. c. S. 439: „So der Pfarrer in seinem Gewissen überzeuget, daß I. diese neue Vocation rechtmäßiger göttlicher Beruf sei; II. darinnen er verhoffe etlich größeren Nutzen bei der Kirche Gottes zu schaffen, III. und sein vertrautes Pfund besser anwenden könne, IV. befindet auch, daß auf vorhergehendes Gebet und erholten Rath anderer verständiger und gewissenhafter Personen sein Herz zur neuen Vocation ihn trägt; so hat er den Schluß leicht zu machen, daß I. zu schuldigem Gehorsam gegen Gott, den HErrn der Ernte, II. Erhaltung eines ruhigen friedsamen Gewissens, III. zur Verhütung künftiger schweren Gedanken und Anfechtung, IV. zur Vermeidung ungleicher Nachrede, als wenn er um Vermehrung der Besoldung den göttlichen Beruf hintan gesetzet, V. zur Bestätigung Theologischer Freiheit, damit er nicht zu einem gemietheten Diener sich machen und allen künftigen Beförderungen durch dies Mittel den Weg ihm versperren lasse: er dieser ordentlichen Vocation zu folgen und seine Entlassung zu urgiren guten Fug, Macht und Recht habe, auch gestalter Sachen nach verpflichtet sei. Darum er endlich den Ausschlag nehmen muß aus dem apostolischen Spruch, Apostelg. 5, 9: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. Jedoch versehen wir uns gänzlich, es werden die Patronen in Betrachtung der oben angezogenen Motive und Umstände ihn vielmehr in Gunsten entlassen, damit er künftig Ursach habe, für seine Obrigkeit desto fleißiger hinfort zu beten und solche günstige Affection desto dankbarer zu rühmen: zweifeln auch nicht, der Pfarrer werde allen höchstmöglichsten Fleiß anwenden und alle tauglichen Mittel zur Hand nehmen, um solche günstige Entlassung von den Patronen zu erlangen. Hierwider wird eingewendet: Es werde dem Pfarrer schwer zu verant⸗