# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 27 — 2. daß Herr Prof. Schmidt mit allen ihm zu Gebote ſtehenden Mitteln ſich einen Anhang zu verſchaffen, die Synodalkonferenz zu ſprengen, in unſere Gemeinden einzudringen und darin Trennung und Ärgernis anzurichten verſucht und dieſes ſein feindſeliges Vor⸗ nehmen, unſere Kirche zu zerreißen, auch an mehr als an einem Orte durchgeſetzt hat. Mit einem ſolchen Mann als einem Bruder und ſtimmberechtigten oder auch nur beratenden Mitgliede eines unſere Kirche vertretenden kirchen⸗ regimentlichen Körpers zuſammenzuſitzen, erkennen wir für einen Akt der gröbſten Unioniſterei und des offenbarſten Synkretismus und Indifferentis⸗ mus, der je die rechtgläubige Kirche geſchändet hat, und wir meinen, daß ſelbſt jeder ehrliche Mann, auch wenn er meinte, wir ſeien die irrende Par⸗ tei, von uns erwarten, ja, verlangen muß, daß wir als ehrliche Männer uns zu einer ſolchen Gemeinſchaft nicht verſtehen, es ſei denn, daß wir uns ſelbſt mit der That verurteilen und als Heuchler vor aller Welt daſtehen wollten. Die Konſtitution unſerer Synodalkonferenz erklärt „äußeren Ausdruck der Geiſteseinigkeit der betreffenden Synoden“ für den erſten Zweck derſelben; daher würde die Anerkennung eines Gegners, wie Herr Prof. Schmidt iſt, bei den Freunden der Glaubenseinigkeit nur Betrübnis wirken, nur Spott und Hohn aber von ſeiten der Feinde der Wahrheit über unſere Gemeinſchaft bringen; daher wir im Namen unſerer Synode die Hand hierzu nicht bieten können, die wir von derſelben in ihrer letzten Ver⸗ ſammlung die gemeſſene Inſtruktion erhalten haben: „Ihr ſitzt mit keiner Perſon in kirchlicher Beratung zuſammen, die uns öffentlich des Calvinis⸗ mus beſchuldigt hat.“ (Synodalbericht von 1881, S. 45.) So wiederholen wir denn hiermit unſeren Proteſt vor dieſer Ehrwür⸗ digen Verſammlung öffentlich und feierlich. Unſer Proteſt iſt jedoch, wie wir ſchon eingangs bemerkt haben, nur ein bedingter geweſen. Wir ſind nämlich bereit, denſelben zurückzuziehen, ſobald Herr Prof. Schmidt 1.) ſeinen gegen uns öffentlich erhobenen Vorwurf des Calvinismus öffentlich ohne Vorbehalt wi⸗ derruft, und 2.) die von ihm gethanen Schritte zur Spren⸗ gung unſerer Synodalkonferenz und zur Zerreißung unſe⸗ rer und anderer zu unſerem Verbande gehörigen Gemeinden als ein Unrecht von ſeiner Seite öffentlich anerkennt. Ehe dies geſchehen iſt, werden und können wir hier mit ihm auf keine Erörterungen eingehen. Denn davon, daß es ungerecht ſei, ihn alſo in dieſem Falle un⸗ gehört zu verurteilen, kann erſtlich darum nicht die Rede ſein, weil er ja bereits mehr als genug jahrelang in ſeinem Organ gehört worden iſt, und weil es ſich hier zum andern gar nicht um eine gegen Herrn Prof. Schmidt erhobene Anklage, ſondern lediglich um eine Begründung unſerer Erklärung der Ehrwürdigen Synodalkonferenz gegenüber handelt, daß wir auf Grund allbekannter, unbeſtreitbarer Thatſachen gewiſſenshalber nicht länger mit