# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S231 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von der Versetzung der Prediger. 231 Davon redet abermal obgedachtes Bedenken, so von den Tübinger Theologen approbiret: Wenn Gott der HErr manchem eine Gabe vor andern mitgetheilet, so will er, daß nicht nur ein Ort allein derselbigen gebrauchen, sondern auch vielmehr andere deren fruchtbarlich genießen sollen, und nachdem er vermerket, daß einer an diesem, der andere an einem andern Orte mehr Nutzen schaffen kann, darnach richtet er auch seinen Beruf (nota) und sendet ihn, sonderlich wenn er nach seiner Allwissenheit vermerket, daß er nunmehr, nach vieler Uebung, etwas Höheres zu verrichten nicht undienstlich sein möchte.“ 13. Wenn daher nun gefragt wird: woraus denn zu schließen ist, daß ein Beruf göttlich sei? so lautet die Antwort: dazu hilft brünstiges Gebet, wodurch das Herz zur Erkennung des Willens Gottes gelenkt wird, sorgfältige Vergleichung aller Verhältnisse, und namentlich Erwägung des größeren Nutzens, Prüfung des eigenen Charakters und Gaben, auch das Urtheil und die sorgsame Ueberlegung gelehrter und frommer Freunde, welches alles Gott heutiges Tages als heilsame Mittel anzuwenden pflegt, nachdem jener unmittelbare Trieb und jene völlige deutliche, von jedem Zweifel freie Art der Berufung aufgehört hat, wodurch er einst die Patriarchen, Propheten und Apostel in seinen Dienst genommen hat. Und am meisten Gewicht hat es, wenn namentlich die ganze Kirche und dringend beruft, wie es sein sollte. Hier verdienen die Worte der Schmalkaldischen Artikel von der Bischöfe Gewalt und Jurisdiction angeführt zu werden, welche unter anderem sagen: „Wo die Kirche ist, da ist ja der Befehl das Evangelium zu predigen. Darum müssen die Kirchen die Gewalt behalten, daß sie Kirchendiener fordern, wählen und ordiniren. Und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches den Kirchen eigentlich von Gott gegeben, und von keiner menschlichen Gewalt der Kirchen kann genommen werden, wie St. Paulus zeuget, Eph. 4., da er sagt: Er ist in die Höhe gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen. Und unter solchen Gaben, die der Kirche eigen sind, zählet er Pfarrherrn und Lehrer, und hänget daran, daß solche gegeben worden zur Erbauung des Leibes Christi. Darum folget, wo eine rechte Kirche ist, daß da auch die Macht sei, Kirchendiener zu wählen und ordiniren.“ Und gleich darauf: „Solches wird auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: Ihr seid das königliche Priesterthum. Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und zu ordiniren. Solches zeugt auch der gemeine Beruf der Kirchen. Denn vor Zeiten wählte das Volk Pfarrherrn und Bischöfe; dazu kam der Bischof am selben Ort oder in der Nähe gesessen, und bestätiget den gewählten Bischof durch Auflegung der Hände“ ꝛc. Und abermal ebendaselbst: „Hieraus siehet man, daß die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu wählen und zu ordiniren.“ 14. Es entsteht aber hieraus ein neues Bedenken: ob die frühere Ge⸗