# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1882_S8 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 8 — kann, nichtsdeſtoweniger in einer die Kirche repräſentierenden Körperſchaft Sitz und Stimme zuzugeſtehen, ſo könnte es auch nicht wider Gott ſein, zu einer ſolchen kirchlichen Körperſchaft zu gehören, ſelbſt wenn viele, ja, wenn die große Majorität der Mitglieder derſelben aus Perſonen be⸗ ſtände, denen der Rechtgläubige die brüderliche und die Kirchengemeinſchaft gewiſſenshalber verſagen müßte. Klar und beſtimmt erklärt Gottes Wort Einigkeit in Glauben, Lehre und Bekenntnis für eine Eigenſchaft und für ein Erfordernis und Kennzeichen der Kirche, welche dieſen Namen mit vollem Rechte tragen will. So ſchreibt unter anderem St. Paulus an die Kirche zu Korinth, als in derſelben Uneinigkeit auch in der Lehre entſtanden war: „Ich er⸗ mahne euch aber, lieben Brüder, durch den Namen unſeres HErrn JEſu Chriſti, daß ihr allzumal einerlei Rede führet und laſſet nicht Spaltungen unter euch ſein, ſondern haltet feſt aneinander in einem Sinn und in einerlei Meinung.“ (1 Kor. 1, 10.) An die Kirche zu Epheſus aber ſchreibt derſelbe Apoſtel: „Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geiſt durch das Band des Friedens. Ein Leib und ein Geiſt, wie ihr auch berufen ſeid auf einerlei Hoffnung eures Berufs. Ein HErr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater unſer aller, der da iſt über euch alle, und durch euch alle, und in euch allen.“ (Eph. 4, 3—6.) Ebenſo klar und beſtimmt fordert aber auch Gottes Wort von den Rechtgläubigen, daß ſie denjenigen, welche nicht ihres Glaubens ſind, die brüderliche und folglich auch die kirchliche Gemeinſchaft ver⸗ ſagen. So ſchreibt z. B. St. Johannes in ſeinem zweiten Briefe: „So jemand zu euch kommt und bringet dieſe Lehre nicht, den nehmet nicht zu Hauſe und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht ſich teilhaftig ſeiner böſen Werke.“ (2 Joh. 10. 11.) Beides, ſowohl die Notwendigkeit der Einigkeit der wahren Kirche im Glauben, Lehre und Bekenntnis, als die Notwendigkeit der Schei⸗ dung von allen Irrgläubigen, bezeugt denn auch das teure öffentliche Be⸗ kenntnis unſerer rechtgläubigen Kirche. Was erſteres betrifft, ſo leſen wir im 7. Artikel der ungeänderten Augsburgiſchen Konfeſſion: „Es wird auch gelehret, daß allezeit müſſe eine heilige chriſtliche Kirche ſein und bleiben, welche iſt die Verſammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden. Denn dieſes iſt genug zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirchen, daß da einträchtiglich nach einem Verſtand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.“ Ganz dasſelbe wird auch im letzten gemeinſamen öffentlichen Bekenntnis unſerer Kirche, in der Kon⸗ kordienformel, mit folgenden Worten wiederholt und beſtätigt: „Wir glauben, lehren und bekennen auch, daß keine Kirche die andere verdammen ſoll, daß eine weniger oder mehr äußerlicher von Gott ungebotenen Cere⸗