# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S229 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von der Versetzung der Prediger. 229 gleichwohl mußt du dich bekämpfen und deinen entgegenstehenden Wünschen Gewalt anthun, daß du die Pflicht, die dir zugetheilt ist, erfüllest. Denn du bist nicht frei oder selbstständig. Wie in der jüdischen Kirche die Leviten, wenn sie auf ihrem Posten ihr Amt ausrichteten, dies nicht unabhängig, sondern pflichtgemäß thaten; die aber verpflichtet waren, nicht nach ihrem freien Willen umherziehen konnten, sondern nach gewisser Nothwendigkeit und mit Hinzuziehung der Erkenntniß, Uebereinstimmung und Entscheidung der Kirche, wo sie wirkten: so ziemt es sich auch nicht für fromme Knechte Gottes, umherzuschweifen, sondern auf ihrem Posten zu bleiben, es sei denn, daß es ihnen durch eigene oder öffentliche Noth, mit der gewissen Entscheidung und Uebereinstimmung derjenigen, denen sie verbunden sind, zur Pflicht wird, wegzugehen. Denn aus dieser Zügellosigkeit pflegt Verderben für sie selbst und vielfältige Gefahr für die Kirche zu entstehen; wie dagegen stilles und gewissenhaftes Bleiben die reichste Frucht für beide Theile zu bringen pflegt. 10. Etwaige Einwürfe beantwortet trefflich das Collegium Academiae Jenensis bei Dedekennus, Bd. 1, S. 533: [Einwurf:] „Daß die Sprüche Jer. 3., Matth. 9., 1 Kön. 13. von der unmittelbaren Berufung handeln, womit sich andere nicht zu behelfen. Antwort: Es ist gewiß, daß die mittelbare Berufung, wenn sie ihre Erfordernisse hat und behält, gleich so wohl göttlich als die erste, und Gott ruset auch denen, die er also berusen hat, zu: Du sollst gehen, wohin ich dich sende. Wenn nun hier jemand widerstreben wollte, so würde er Gottes Befehl sich widersetzig machen, der durch ordentlichen Beruf (durch Mittel geschehen) ihm befohlen: Du sollst gehen, wohin ich dich sende. 11. Zum andern möchte eingewendet werden: Der Pfarrer besitze jetzo einen rechtmäßigen, göttlichen und ordentlichen Beruf, welchen er ohne Ursache nicht verlassen, noch sich Neuerung solle gelüsten lassen. Aber hierauf ist leicht zu antworten: daß der andere ordentliche Beruf den vorigen aufhebe. Denn sonsten hätte der Pfarrer mit gutem Gewissen denjenigen Pfarrdienst vor etlichen Jahren nicht annehmen können, weil er vorher an einem andern Orte auch vorher im Kirchendienst gewesen. Wir wollen hierauf aus Bidenbach's, von den Tübinger Theologen approbirten Theologischen Bedenken antworten: Dieweil der Beruf, so durch Mittel geschieht, von denen, so in einem göttlichen Amt sitzen, ein göttlicher Beruf ist, will folgen, daß ein Prediger (welcher allbereit im Amte), wenn er solchergestalt durch eine christliche Obrigkeit und Gemeinde anderswo berufen wird, und er bei Prüfung seiner Person Qualificirung befindet, daß er tüchtig und nach Nothdurft zu dem aufgetragenen Amte geschickt sei, er solchen Beruf für göttlich achten, demselben folgen und bei Leibe nicht schlechthin verachten solle, wofern er anders nicht dem heiligen Geiste, der ihn rufet, widerstreben will oder sonderliche Ursachen einzuwenden hätte. — Es liegt Predigern ob, wenn über alles Verhoffen ein solcher Beruf zuhanden kommt, daß sie ein Auge auf Gott haben, der Sache in Gottesfurcht fleißig nachsin⸗