# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S47 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 47 — „St. Paul, Minn., den 23. Juni 1879. An die Ehrwürdige evang.⸗lutheriſche Synodalconferenz, verſammelt in Columbus, Ohio, im Juli 1879. Da die Ehrw. Conferenz es ſich zur Aufgabe geſtellt hat, darauf hinzu⸗ wirken, daß gleiche Bücher in ihren Kirchen und Schulen gebraucht werden; ſo bittet der Unterzeichnete aus dringenden Gründen, ſie möge auf ihrer dies⸗ jährigen Sitzung erklären, welcher Katechismus den Gemeinden am meiſten zu empfehlen ſei. Auch ein Urtheil über Caspari's Katechismus wäre ſehr wünſchenswerth. Hochachtungsvoll ꝛc. M. Tirmenſtein, Paſt. der ev.⸗luth. Dreifaltigkeits⸗Gemeinde.“ Die mit Beantwortung dieſer Frage beauftragte Committee berichtete alſo: „Da die Frage etwas undeutlich geſtellt iſt, indem es nicht klar erhellt, ob ein Urtheil in Betreff der lutheriſchen Katechismen im Allgemeinen oder nur in Bezug auf die Katechismen, welche innerhalb der Synodalconferenz gebraucht werden, gewünſcht wird, ſo dürfte es faſt gerathen erſcheinen, ſich erſt deshalb näher zu erkunden. Sollte aber die Ehrw. Synodalconferenz gleichwohl eine Antwort geben wollen, weil die Zeit zu weiteren Nachfragen nicht da iſt, ſo ſchlägt die unterzeichnete Committee vor, allen mit ihr ver⸗ bundenen Synoden und Gemeinden insbeſondere den ſogen. Dietrich'ſchen Katechismus zu empfehlen. Mit aller Hochachtung ꝛc. Columbus, O., 19. Juli 1879. Die Committee: M. Loy. Hugo Hanſer. John Umbach. Jno. Riebling.“ Dieſer Bericht wurde angenommen und die darin gegebene Antwort von der Synodalconferenz zu der ihrigen gemacht. IX. Die Jubelfeier zum Gedächtniſſe der Uebergabe der Augs⸗ burgiſchen Confeſſion und der Herausgabe des Concordienbuches betreffend wurde beſchloſſen, daß die Synodalconferenz alle Gemeinden der zu ihr gehörenden Synoden auffordert, den 25. Juni 1880, — den 350jährigen Gedenktag an die Uebergabe der Augsburgiſchen Confeſſion —, als kirchlichen Feſt⸗ und Danktag mit öffentlichem Gottesdienſt feierlich zu be⸗ gehen, um Gott, den allmächtigen Schutzherrn der Kirche, für die durch Abfaſſung und Uebergabe dieſes allgemeinen Grundbekenntniſſes unſerer lutheriſchen Kirche erwachſenen Wohlthaten von Herzen zu loben und zu treuem Feſthalten an dieſem Kleinod unſer lutheriſches Chriſtenvolk zu ermuntern.