# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1858_S228 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 228 Von der Versetzung der Prediger. da so verordnet wird: „Wenn ein Presbyter, Diakonus oder irgend ein Geistlicher seine Gemeinde zu verlassen und zu einer andern überzugehen für gut befunden hat, und dort, wo er hingezogen ist, allmählig für immer zu bleiben sucht: für den schickt es sich nicht, daß er ferner das geistliche Amt verwalte, zumal wenn er von seinem Bischof zur Rückkehr ermahnt worden ist. Wenn er nach der Aufforderung seines Bischofs nicht Gehorsam leistet, sondern im Ungehorsam beharrt, soll er gänzlich von seinem Amte abgesetzt werden, und nie wieder Hoffnung haben, wieder eingesetzt zu werden. Wenn aber ein anderer Bischof einen wegen dieser Verschuldung Abgesetzten aufnimmt, so verdient er damit die Strafe der Zurechtweisung von der allgemeinen Synode, als Einer, der die Ordnungen der Kirche zerreißt.“ Man nehme noch das 59. und 60. Capitel des dritten Buchs vom Leben Constantin's hinzu, wo der Kaiser den Eusebius lobt, weil er mit seinem Amt und Bisthum zufrieden war und daselbst bleiben wollte, und deshalb das ihm angetragene Bisthum Antiochien nicht angenommen hatte. 8. Doch freilich, wenn man derartige Canones recht ansieht, wird man sogleich finden, daß sie nicht verbieten, daß Pastoren, deren frommer Eifer, Gelehrsamkeit und besondere Gaben im Laufe der Zeit offenbar werden, wegen des allgemeinen Besten von einem geringern oder weniger wichtigen Orte an einen höheren und wichtigeren versetzt werden; sonst wäre Zwiespalt und Widerspruch mit den andern oben aus dem Corpus Canonicum angeführten Canones beabsichtigt: sondern es wird nach der Auslegung Osiander's nur untersagt, daß Jemand die ihm anvertraute Gemeinde verlasse und aus Ehrgeiz oder Habsucht durch schlechte Mittel ohne ordentlichen Beruf sich bei einer anderen Gemeinde eindränge, besonders wenn viel Verwirrung und Aufregung zu befürchten ist, was jener erste Nicenische Canon in seinem Eingange auf's klarste andeutet. Eusebius hat recht gethan, daß er das Bisthum Antiochien ausgeschlagen hat, nicht als ob es ihm durchaus nicht erlaubt gewesen wäre, zu einer andern Gemeinde hinzuziehen, sondern weil dort Eustachius auf die ungerechteste Weise seines Amtes entsetzt worden war, welche Geschichte Sozomenus I., 18. und Nicophorus VIII, 45. ausführlich erzählt haben. Er konnte mit gutem Gewissen nicht dessen Nachfolger werden. Denn wo die Entfernung des früheren nicht rechtmäßig ist, da kann auch die Einsetzung des Nachfolgenden nicht rechtmäßig sein. 9. Daher sehe jeder Diener der Kirche dies als ihm gesagt an: Du mußt deinen Beruf so ansehen, daß du von allen Wegberufungen alle deine Gedanken abwendest: Du kannst anderswo besser leben, aber Gott hat dich an eine Gemeinde gebunden, die dich nur kärglich ernährt; anderswo würdest du mehr geehrt werden, aber Gott hat dir eben einen Ort angewiesen, wo du in Niedrigkeit leben sollst; anderswo ist eine gesundere oder lieblichere Gegend, aber hier ist dir dein Aufenthalt verordnet. Du möchtest mit gebildeteren Leuten zu thun haben, es verletzt dich ihre Undankbarkeit, Stolz oder Rohheit, du findest endlich gar kein Gefallen an der Volksart und Sitte: