# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 29 — pfohlenen Plane gegeben haben werden, mit der Ausführung zu beginnen. Dieſe Staatenſynoden ſollten ſelbſtverſtändlich in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten dieſelbe Freiheit genießen und in demſelben Ver⸗ hältniſſe ſtehen zu den zu bildenden allgemeinen Synoden, wie bisher in den zur Zeit beſtehenden Diſtrictsſynoden. — Zu Punkt 2. wurde bemerkt: Dieſe Staatenſynoden ſollten freilich nicht jede für ſich ohne ein engeres Band mit den andern exiſtiren. Sonſt wür⸗ den wir eine Zahl von etlichen 20 bis 30 unabhängigen Staatenſynoden erhalten. Die Erfahrung habe aber gezeigt: wollen wir das uns befohlene Werk mit Erfolg und Nachdruck betreiben, ſo müſſen wir uns zu größeren Verbindungen zuſammenſchließen. Es wäre auch vorauszuſehen, daß durch das Zuſammentreten der Paſtoren und Gemeinden verſchiedener Synoden in jedem Staate die Mängel und Gebrechen, die man an den Predigern und Gemeinden der andern Synode bemerkt habe und um deren willen man ſich geſcheut habe, in eine engere Verbindung mit denſelben zu treten, leichter beſehen und gehoben werden könnten, als wenn man äußerlich von ein⸗ ander getrennt bleibe. Diejenigen Prediger und Gemeinden, die noch gegen die Durchführung geſunder lutheriſcher Grundſätze ſeien, würden dann bald einſehen, daß ſie entweder ſich auf unſern Standpunkt ſtellen, oder austreten müßten. — Der Zuſammenſchluß der Staatenſynoden zu größeren allgemeinen Synoden ſei auch deswegen ſo ſehr zu befürworten, weil ſich wohl wenige Prediger und Gemeinden finden werden, die bereit wären, ſich ſo ganz von derjenigen allgemeinen Synode zu trennen, zu der ſie bisher gehört hätten, und nur auf Staatenſynoden beſchränkt zu werden. Auf die in Punkt 2. angegebene Weiſe würden die Glieder dieſer Synode doch nicht genöthigt, gänzlich ihre bisherige Verbindung mit allen ihren früheren Synodalgenoſſen, die nicht in demſelben Staate mit ihnen wohnen würden, aufzugeben; was man wohl zu bedenken habe, wenn man nicht das ganze Unternehmen von vorne herein zu nichte machen wolle. — „Zwei oder drei allgemeine Synoden“ heißt es um der Möglichkeit willen, daß auch die ehrwürdigen Synoden von Minne⸗ ſota und Wisconſin dem ſchönen Werke, das wir vorhaben, beizu⸗ treten dann eher geneigt ſein werden, wenn eine eigene Synode im Nord⸗ weſten gegründet wird und ſie nicht genöthigt werden würden, in eine der alten Synodalverbindungen einzutreten. Würden ſie freilich nicht bei⸗ treten, ſo könnten zwar nichts deſto weniger drei allgemeine Synoden, oder auch nur zwei allgemeine Synoden gebildet werden, in welchem Falle der Staat Michigan zur öſtlichen allgemeinen Synode geſchlagen werden würde. Es war der Vorſchlag gemacht worden, die Synodalconferenz ſolle auch die Namen der zu bildenden allgemeinen Synoden in ihren Vorſchlag mit auf⸗ nehmen und dieſelben etwa „die allgemeine lutheriſche Synode des Oſtens“ und ſo fort benamſen; oder auch ſo: die allgemeine Synode von Ohio u. a. Staaten, die allgemeine Synode von Miſſouri u. a. Staaten, die all⸗